Erste Hürde genommen: Chemnitzer Pham Phi Son schafft Deutschprüfung

Chemnitz - Wie geht es für Pham Phi Son (65) und seine Familie weiter? Der Vietnamese, der seit 35 Jahren in Deutschland lebt, aber aktuell nur geduldet wird, konnte einen ersten kleinen Erfolg erzielen. Er hat seinen Deutschnachweis geschafft.

Pham Phi Son (65) hat jetzt die Prüfung "Deutsch als Fremdsprache" Level A2 bestanden. (Archivbild)
Pham Phi Son (65) hat jetzt die Prüfung "Deutsch als Fremdsprache" Level A2 bestanden. (Archivbild)  © Ralph Kunz

Es war einer der Punkte, die immer wieder von den Behörden kritisiert wurde, wenn es um die Aufenthaltsgenehmigung des 65-Jährigen ging: Die fehlenden Deutschkenntnisse von ihm und seiner Frau Hoa Nguyen.

Wie die Freie Presse berichtet, wurde diese Hürde nun genommen. Pham Phi Son hat die Prüfung "Deutsch als Fremdsprache" Level A2 bestanden, seine Frau eine Stufe niedriger Level A1. Doch ob das hilft, eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten, ist ungewiss.

Erst im April lehnte die Chemnitzer Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis ab. Damit hat die Familie nur noch eine minimale Chance, in Deutschland bleiben zu dürfen, obwohl der 65-Jährige seit 1987 hier lebt. Er war als Vertragsarbeiter aus Vietnam in die DDR gekommen. Die drohende Abschiebung kam deshalb zustande, weil er 2016 für sechs Monate zur ärztlichen Behandlung in seiner Heimat war. Damit wurden deutsche Fristen verletzt.

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Die Anwältin der Familie hat gegen die Entscheidung der Chemnitzer Behörde Einspruch eingelegt. Die Landesdirektion prüft nun die Entscheidung der Stadtverwaltung.

Wenig Hoffnung für 3. Versuch vor Härtefallkommission

Wenn die Landesdirektion die Ablehnung bestätigt, geht der Fall vor die Härtefallkommission. Das wäre dann der dritte Versuch vor dem Gremium. Die beiden ersten Male wurde gegen Pham Phi Son entschieden. Laut Freie Presse dämpft der Vorsitzende der Kommission, Geert Mackenroth (73), aber die Hoffnungen. Der Fall würde nur wieder aufgenommen, wenn ein Kommissionsmitglied das beantragt und sich die Sach- und Rechtslage zugunsten der Familie geändert hat.

Bis eine Entscheidung vorliegt, wird die Familie geduldet und vorerst nicht abgeschoben.

Titelfoto: Ralph Kunz

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