Wildunfälle haben jetzt Hochsaison: So gefährlich können die Tiere für Autofahrer sein

Chemnitz - Rehe, Wildschweine & Co. sind im Frühjahr eine unterschätzte Gefahr für Autofahrer. Mit der Zeitumstellung Ende März hat die Hochsaison für Wildunfälle begonnen.

Mitte März war ein BMW-Fahrer im Erzgebirge einem Tier ausgewichen und dann in eine Mauer geknallt.  © Niko Mutschmann

"In den Monaten April und Mai passieren die meisten Unfälle mit Rehen auf Deutschlands Straßen. Besonders auffällig ist die Häufung bei männlichen Tieren, den Rehböcken: Jede dritte übers Jahr gemeldete Kollision fällt in diesen Zeitraum", warnt der Deutsche Jagdverband.

Als besonders kritisch gilt die Zeit um die Morgendämmerung. Nach der Zeitumstellung fällt der Berufsverkehr von einem Tag auf den anderen wieder in diese Zeit. Besonders Rehe, die nach den kargen Wintermonaten verstärkt auf Nahrungssuche sind, queren dann häufiger die Straßen.

Bei Rehböcken kommen noch die Hormone dazu, da sie ihre Reviere gegen Kontrahenten verteidigen müssen.

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Doch nicht nur rund um die Zeitumstellung kann es zu Unfällen mit Wildtieren kommen. Bereits Mitte März hatte ein BMW-Fahrer (53) bei Zschorlau eine Begegnung mit einem Tier. Der 53-Jährige wich aus, verlor die Kontrolle über seinen BMW und knallte schließlich in eine Mauer. Der Mann kam verletzt ins Krankenhaus.

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Versicherung braucht Bescheinigung

Nach der Zeitumstellung im Frühjahr beginnt die Hochsaison für Wildunfälle. (Symbolfoto)  © 123rf/bilisanas

Mit dem Ausweichmanöver hatte der Fahrer etwas gemacht, wovon Experten in der Regel abraten: Sollten Autofahrer in die Situation kommen, dass Tiere auf oder neben der Straße stehen, empfiehlt der ADAC, zu bremsen, zu hupen und das Licht abzublenden, um die Tiere zu vertreiben.

Aber Achtung! Die meisten Wildtiere sind Rudeltiere. Wo ein Reh ist, könnten noch weitere folgen.

Falls doch ein Unfall passiert: Unfallstelle sichern, Abstand von den Tieren halten, besonders wenn sie noch leben, und sollten Tiere flüchten, unbedingt melden. Das Mitnehmen von verstorbenen Wildtieren gilt übrigens als Wilderei.

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"Für die Schadensregulierung mit der Versicherung ist eine Wildunfallbescheinigung notwendig. Diese wird von der Polizei oder dem Jagdpächter bereits am Unfallort ausgestellt und muss der Versicherung vorgelegt werden“, empfiehlt der ADAC.

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