Vorsicht, Glatteis! Das müssen Hausbesitzer in Chemnitz bei Schnee und Eis beachten
Chemnitz - Der Winter hat ganz Sachsen fest im Griff und in den nächsten Tagen kann es noch schlimmer kommen. Der anhaltende Frost hat einige Gehwege bereits jetzt in spiegelglatte Flächen verwandelt. Was muss man beachten, wenn der Fußweg vor dem eigenen Haus oder dem Grundstück rutschig ist?
Nach dem Schneeschippen in der vergangenen Woche steht nun bei vielen Eigentümern Streuen aktuell auf der Tagesordnung. An Werktagen müssen die Fußwege zwischen 7 und 20 Uhr in einem sicheren Zustand sein, an Sonn- und Feiertagen erst ab 9 Uhr.
Was beim Streuen erlaubt und verboten ist, ist in der Straßenreinigungssatzung der Stadt Chemnitz festgelegt. Aber auch der Stadtreinigungsdienst ASR gibt Tipps. Zum Abstumpfen vereister Stellen soll man Sand oder feinkörnigen Split nehmen.
"Eine Verwendung von Salz und sonstigen auftauenden Stoffen auf Gehwegen ist grundsätzlich verboten", warnen die Experten vom ASR.
Das Streuen mit Salz wurde bereits 2022 in Chemnitz verboten, gehört dennoch zu den beliebtesten Mitteln, um vereiste Wege freizubekommen.
Freitag kann es glatt werden
In Ausnahmefällen, wie Extremwetterereignissen (beispielsweise Eisregen) oder an gefährlichen Stellen auf Treppen oder Rampen, kann man Salz als schnelles Hilfsmittel nutzen. Der salzhaltige Schnee darf aber nicht auf Baumscheiben oder Grünflächen abgelegt werden.
Am Freitag kann es zu so einer Wetter-Ausnahmesituation kommen, denn der Deutsche Wetterdienst kündigt nach leichtem Schneefall am Donnerstag steigende Temperaturen an. Dadurch geht der Schnee am Freitag in Regen über. Es kann verbreitet zu Glätte kommen.
Die Gehwege müssen in einer Breite von 1,5 Metern geräumt werden. Wo der Fußweg ohnehin schmaler ist, muss die ganze Fläche gestreut beziehungsweise gekehrt werden. Wenn die glatten Stellen bei warmer Witterung wieder weggetaut sind, muss das Streumaterial laut Straßenreinigungssatzung entfernt werden.
Hausbesitzer sollten das Thema "Streuen" nicht auf die leichte Schulter nehmen. Wer der Pflicht nicht nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Bußgelder bis zu 50.000 Euro sind möglich. Noch schlimmer ist es, wenn ein Unfall passiert. Laut der Allianz-Versicherung haftet in so einem Fall der Eigentümer, beziehungsweise dessen Haftpflichtversicherung.
Titelfoto: Victoria Winkel

