Dresden - Teilauto-Ärger im Dresdner Norden: Nachdem TAG24 über tägliche Abschlepp-Einsätze an der neu eröffneten Station an der Nordstraße (Radeberger Vorstadt) berichtete, reagierte der Anbieter ganz schnell und markierte seine Stellplätze. Dennoch gibt es ein Nachspiel: Ein Anwalt hält die Abschlepp-Praxis für rechtswidrig. Erste "Opfer" fordern bereits ihr Geld zurück.
Um die Station besser sichtbar zu machen, ließ Teilauto jetzt mit weißer Farbe vier Stellplätze auf den Boden markieren. Was zuvor für Verwirrung sorgte, ist jetzt klar ersichtlich: Vom Verkehrsschild bis vor zur Einmündung dürfen nur die Teilautos parken.
Zu spät allerdings für Anwohnerin Janina E. (56), die vergangene Woche nach Hause kam und ihren Skoda im Bereich der Station abgestellt hatte. Sie nahm an, das neue Verkehrsschild gelte für einen Stellplatz, parkte extra weiter vorne.
Eine halbe Stunde später alarmierte sie ihr Nachbar, sie werde abgeschleppt. "Ich eilte nach unten, war mir keiner Schuld bewusst und bot an umzuparken. Ein Pick-up hatte meinen Wagen da schon festgesetzt. Der Mitarbeiter war unfreundlich, forderte über 400 Euro und drohte, wenn ich jetzt nicht zahle, werde es noch teurer", berichtet die Anwohnerin.
Dann traf der eigentliche Abschlepp-Transporter (von MD-Automobile, ließen eine TAG24-Anfrage unbeantwortet) ein.
Das sagt der Teilauto-Regionalleiter
Da ihr das unseriös vorkam, auch kein Teilauto vor Ort war, rief sie die Polizei. Eine Streife rückte an, griff dann aber nicht weiter ein. Schließlich zahlte sie 435 Euro: 300 plus 55 Euro Nachtzuschlag und 80 Euro Protokollierung des Fahrzeugzustandes.
"Ich fühle mich abgezockt und fordere mein Geld zurück", sagt Janina E. Kein Einzelfall: Laut Verbraucherzentrale liegen bereits einige Beschwerden zu solchen Sachverhalten vor.
Teilauto habe von der Stadtverwaltung eine Sondernutzungserlaubnis und sei auch für die Beräumung der Stellplätze verantwortlich, teilt Regionalleiter Marcus Buchfeld (32) mit.
Ein Stadtsprecher bestätigt, dass "Teilauto auch durch Abschleppen die genehmigte Nutzung sicherstellen könne". Das Ordnungsamt habe auf Teilauto-Stellflächen in wenigen Falschparker-Fällen Ordnungswidrigkeiten (55 Euro) erfasst, aber selbst nicht abgeschleppt.
Also doch alles rechtens?
Rechtsanwalt Marcel Schmieder will gegen "Teilauto" vorgehen
"Nein", behauptet Rechtsanwalt Marcel Schmieder (43). "Das Landgericht Dresden hatte bereits mehrfach entschieden, dass eine private Abschleppmaßnahme aus dem öffentlichen Raum rechtswidrig ist."
Ähnliche Fälle habe es bei Parkverstößen auf dem Wochenmarkt (Lingnerallee) und bei Umzügen und Baustellen gegeben.
Die Abgeschleppten hätten ihre Kosten vollständig erstattet bekommen. Der Anwalt will jetzt gegen Teilauto vorgehen und die Problematik richterlich klären.
Kurz erklärt: Wer darf eigentlich abschleppen lassen?
Im öffentlichen Verkehrsraum gilt öffentliches Recht und die StVO: Abschleppen und damit hoheitliche Befugnisse ausüben dürfen grundsätzlich nur Ordnungsamt oder Polizei.
Auch die Sonderparkflächen für Carsharing-Fahrzeuge sind im öffentlichen Straßenraum. Ebenso wie Taxi-Plätze: Parkt darauf jemand falsch, darf nur das Ordnungsamt abschleppen.
Anders etwa ein Supermarkt-Parkplatz: Der ist zwar öffentlich zugänglich, liegt aber auf privatem Grund. Es gilt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), der Besitzer (Eigentümer oder Pächter) darf hier abschleppen lassen und ein Unternehmen beauftragen. Entstehen dann Kosten, muss der Falschparker dem Besitzer Schadensersatz leisten.
Das gilt auch, wenn jemand auf einer öffentlichen Straße eine Einfahrt zuparkt. Der Betroffene kann dann selbst einen Abschlepper rufen oder das Ordnungsamt alarmieren.