Bürgerschaftspräsidentin verurteilt U-Bahn-Tat als "heimtückischen Mord"

Von Martin Fischer, Jonas Uhlig

Hamburg - Bürgerschaftspräsidentin Carola Veit hat den gewaltsamen Tod einer jungen Iranerin vor knapp zwei Wochen auf dem U-Bahnhof Wandsbek-Markt als "heimtückischen Mord" verurteilt.

Am Dienstag wurde die 18-jährige Asal auf dem Friedhof Ohlsdorf beigesetzt.
Am Dienstag wurde die 18-jährige Asal auf dem Friedhof Ohlsdorf beigesetzt.  © Christian Charisius/dpa

"Wir trauern um Fatemeh, genannt Asal, 18 Jahre alt, die vor zwei Wochen in unserer Stadt von einem für sie Unbekannten getötet wurde", sagte Veit zum Auftakt der Bürgerschaftssitzung im Rathaus. "Und auch wenn der Täter sein schwächeres, weibliches Opfer wohl nicht kannte, war es ein Femizid."

Nach bisherigen Erkenntnissen hatte ein 25 Jahre alter Südsudanese die ihm unbekannte 18-Jährige im U-Bahnhof Wandsbek-Markt gepackt und sich mit ihr vor einen einfahrenden Zug geworfen. Beide starben noch am Tatort.

Veit bekundete ihr Beileid den Angehörigen, die Asal am Dienstag auf dem Friedhof Ohlsdorf beigesetzt hatten. Der Fall sei vor allem eines: "eine schreckliche Tragödie", sagte sie. "Die Tötung einer Frau durch einen Täter, der mit seinem Leben nicht klarkam."

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Zugleich leide die gesellschaftliche Akzeptanz für die Gewährung von Schutz und Asyl, "wenn solch entsetzlichen Taten vor unserer Haustür passieren". Der 25-jährige Südsudanese war 2024 im Rahmen eines humanitären Programms der Bundesregierung nach Deutschland gekommen und sei mit seiner Biografie kein Einzelfall, sagte Veit.

"Es ist deshalb richtig, hier im Parlament in unserer Aktuellen Stunde nicht nur unser Beileid zu bekunden, sondern zu diskutieren, wie wir alle Menschen in unserer Stadt bestmöglich vor Gewalttaten schützen."

Veit: Tötung der 18-Jährigen war schreckliche Tragödie

Carola Veit (SPD), Präsidentin der Hamburgischen Bürgerschaft, warnt vor überzogenen Reaktionen. (Archivbild)
Carola Veit (SPD), Präsidentin der Hamburgischen Bürgerschaft, warnt vor überzogenen Reaktionen. (Archivbild)  © Marcus Brandt/dpa

Dass der Täter schon zuvor straffällig geworden sei, sei nicht normal. "Aber ein Mensch wird nicht gleich eingesperrt, untergebracht oder zwangseingewiesen, wenn die Person verhaltensauffällig und polizeibekannt ist oder in einem Bordell randaliert. Das wäre das Konzept von Polizeistaaten und nicht unseres."

Dennoch müssten die Behördenabläufe noch einmal genau geprüft werden.

Veit verwies darauf, dass der Anteil schwer traumatisierter Menschen unter den Schutzsuchenden hoch sei. "Sie verlassen ihre Heimat ja nicht nur so, sondern weil sie bedroht und verfolgt werden, weil ihre Herkunftsländer Unrechtsstaaten sind."

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Dass Kriegs- und Gewalterfahrung oft zu noch mehr Leid führten, habe die Geschichte gezeigt.

"Ein solches Schicksal rechtfertigt allerdings niemals Gewalttaten." Aber solche Taten rechtfertigten zugleich auch keinen Bruch mit europäischem Recht und unserem Grundgesetz.

Titelfoto: Christian Charisius/dpa

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