Streitthema Sternbrücke: Eilantrag der Gegner vor Gericht abgelehnt

Hamburg - Am 2. Mai hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Hamburg einen Eilantrag der Gegner des Neubaus der Sternbrücke in Altona abgelehnt. Bedauerlich – wie die Antragsteller "Initiative Sternbrücke" und "Prellbock Altona" finden – doch aufgeben werden sie nicht.

In den letzten Wochen organisierten die Gegner des Neubaus der Sternbrücke zahlreiche Proteste – weitere sollen folgen.
In den letzten Wochen organisierten die Gegner des Neubaus der Sternbrücke zahlreiche Proteste – weitere sollen folgen.  © Christian Charisius/dpa

In einem Hauptverfahren sollen die Argumente nun erneut geprüft werden, obwohl das Gericht nach einer genauen Prüfung der Einwände selbst davon ausgeht, dass auch dort die Klage keinen Erfolg haben wird, so ein Sprecher am Donnerstag.

Der Umweltverband "Prellbock Altona" hat mit Unterstützung der "Initiative Sternbrücke" bereits im März Klage gegen die Bauarbeiten an der Sternbrücke eingereicht und per Eilantrag einen Baustopp gefordert.

Sie werfen der Deutschen Bahn (DB) unter anderem eine Fehlplanung und einen damit einhergehenden "massiven Eingriff" in das Stadtbild auf Kosten der Umwelt und denkmalgeschützter Gebäude vor.

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Das Oberverwaltungsgericht sah keinen der Vorwürfe als schwerwiegend genug an, um die Bauarbeiten erneut zu stoppen.

Bereits von Mitte Februar bis Mitte März war die DB nach eigenen Angaben "dem Wunsch" der Gegner entgegengekommen und hatte einem vierwöchigen Baustopp zugestimmt.

Man versuche den Neubau der Sternbrücke "so umweltverträglich und anwohnerfreundlich wie möglich" zu realisieren, so ein Bahnsprecher gegenüber TAG24. Die Erneuerung sei aber notwendig, um den wichtigen Knotenpunkt für den Hamburger Verkehr weiterhin "fit" zu halten.

"Wir wollen hier offensichtlich eine andere Stadt als der Rot-Grüne-Senat!"

Die alte Sternbrücke soll durch eine 108 Meter lange und 26 Meter hohe, stützenfreie Stabbogenkonstruktion ersetzt werden.
Die alte Sternbrücke soll durch eine 108 Meter lange und 26 Meter hohe, stützenfreie Stabbogenkonstruktion ersetzt werden.  © Rabea Gruber/dpa

Bis zum endgültigen Beschluss des Gerichts kann und wird die DB die Arbeiten rund und an der Sternbrücke weiterführen.

"Das OVG mit der Ablehnung des Eilantrages die Chance vergeben, in einer offenen Verhandlung die heutzutage immer wichtiger werdenden Argumente wie Klimaschutz, Hitzevorsorge, menschenfreundliche Verkehrsentwicklung und faire Bürgerbeteiligung ausreichend zu würdigen", sagte Michael Jung, Sprecher von "Prellbock Altona", am heutigen Dienstag.

"Die Entscheidung des Gerichts erfolgte offensichtlich unter dem Druck des Planungsbeschleunigungsgesetzes der Ampel-Koalition und wird sich als Pyrrhussieg für den Senat und die DB erweisen."

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Und Marlies Thätner, Sprecherin der Initiative Sternbrücke, ergänzte: "Wir wollen hier offensichtlich eine andere Stadt als der Rot-Grüne-Senat, aber [...] wir den politischen und öffentlichen Druck weiter erhöhen. Unsere Forderung bleibt: Baustopp, Beteiligung und Neuplanung."

Titelfoto: Christian Charisius/dpa

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