Heute vor 59 Jahren: Mehr Freizeit für DDR – aber nicht für alle
Heute vor 59 Jahren, am 28. August 1967, begann in der DDR die durchgängige 5-Tage-Arbeitswoche. Für viele Beschäftigte bedeutete das einen regelmäßigen freien Samstag. Doch die Umstellung hatte einige Besonderheiten.
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Die Einführung der 5-Tage-Woche im Sommer 1967 bedeutete damals nicht automatisch eine 40-Stunden-Woche, wie sie heute vielfach bekannt ist. Stattdessen wurde die Arbeitszeit auf fünf Arbeitstage verteilt.
Für Beschäftigte mit einer bisherigen 45-Stunden-Woche wurde die Arbeitszeit auf 43¾ Stunden pro Woche verkürzt. Im Drei- und durchgehenden Schichtsystem waren durchschnittlich 42 Stunden vorgesehen.
Zum Vergleich: 1946 hatte die Wochenarbeitszeit in der DDR noch 48 Stunden betragen. 1957 war sie auf 45 Stunden verkürzt worden.
Ganz so überraschend kam die Neuerung allerdings nicht. 1966 hatte es bereits eine Vorstufe gegeben: Jede zweite Arbeitswoche umfasste nur fünf Arbeitstage. Der freie Samstag war also schon bekannt, bevor er zum festen Bestandteil des Wochenrhythmus wurde.
Schließlich wurde mit einer Verordnung vom 3. Mai 1967 die durchgängige 5-Tage-Arbeitswoche beschlossen - in Kraft trat sie am 28. August 1967.
Der freie Samstag hatte eine überraschende Nebenwirkung
Mit der neuen Arbeitszeitregelung änderte sich jedoch auch der Umgang mit Feiertagen. Immerhin entstanden für viele Angestellte durch den Wegfall des Samstags als regulärem Arbeitstag rund 50 zusätzliche freie Tage pro Jahr. Gleichzeitig wollte die SED-Führung die Produktion und das Arbeitsvolumen aber nicht entsprechend stark reduzieren.
Die Lösung: Mehrere bis dahin arbeitsfreie Feiertage entfielen als gesetzliche Feiertage. Betroffen waren unter anderem der Ostermontag, Christi Himmelfahrt, der Reformationstag und der Buß- und Bettag. Auch der 8. Mai, der in der DDR als "Tag der Befreiung" begangen wurde, war danach kein gesetzlicher Feiertag mehr.
Der neue freie Samstag war also Teil einer größeren Neuregelung der Arbeitszeit.
Ausnahmen von der 5-Tage-Woche
Nicht für alle Beschäftigten bedeutete die neue Arbeitswoche allerdings automatisch einen freien Samstag. In Bereichen mit besonderen Arbeitszeiten, etwa im Schichtbetrieb sowie in bestimmten Versorgungs- und Betreuungsbereichen wie Gesundheitswesen, Verkehr, Handel, Gastronomie, Energieversorgung oder Landwirtschaft, konnte der freie Tag auf einen anderen Werktag fallen.
Freier Samstag auch für DDR-Kinder? Von wegen!
Die Schulen wurden nicht automatisch auf eine 5-Tage-Woche umgestellt. Somit blieb der Sonnabend in der DDR weiterhin ein regulärer Unterrichtstag. Allerdings war der Schultag am Sonnabend meist kürzer als an den übrigen Tagen. In den unteren Klassen standen häufig zwei bis drei Unterrichtsstunden auf dem Plan, in höheren Klassen waren es bis zu fünf.
So konnte es durchaus vorkommen, dass die Eltern am Sonnabend freihatten, während ihre Kinder morgens noch den Schulranzen packten.
Der Samstagsunterricht blieb in der DDR deutlich länger bestehen als die 6-Tage-Arbeitswoche und wurde erst in der Umbruchzeit 1989/90 abgeschafft.
Titelfoto: Bundesarchiv, Bild 183-N1109-0013/Ludwig, Jürgen/CC-BY-SA 3.0/CC BY-SA 3.0 DE/Wikimedia Commons
