Mord in Dresden-Gorbitz: Klage eingereicht!

Dresden - Im vergangenen Juni schockte eine Tat in Dresden-Gorbitz über die Stadtteilgrenzen hinaus: Ein 22-Jähriger hat offenbar in einer Wohnung am Amalie-Dietrich-Platz einen anderen Mann getötet.

Die Spurensicherung war Ende Juni bis in den Vormittag am Tatort.
Die Spurensicherung war Ende Juni bis in den Vormittag am Tatort.  © Roland Halkasch

Aufgeflogen war der Mord, weil der Tatverdächtige sich selbst bei der Polizei meldete und die Beamten zu der betreffenden Wohnung führte. Jetzt erhebt die Staatsanwaltschaft Dresden Klage gegen den heute 22-jährigen Afghanen.

Laut den Erkenntnissen der Ermittler soll der junge Mann am 27. Juni gegen 2 Uhr in der Nacht auf seinen Bekannten eingestochen haben. Mit einer Tötungsabsicht habe er das Messer in den Hals des Mannes gerammt, um eine Halsschlagader zu durchtrennen, so die Staatsanwaltschaft in einer Mitteilung vom heutigen Freitag.

Gegen 2.30 Uhr verließ der Afghane die Wohnung. Doch um circa 5.30 Uhr kam er wieder in die Räume des 16-Geschossers am Amalie-Dietrich-Platz. Da stellte er den Ermittlern zufolge fest, dass der Bewohner noch lebte. Mit einem Gürtel erdrosselte er den Mann dann, sodass er letztlich starb.

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Der Afghane, der zuvor nur geringfügig vorbestraft war, stellte sich schließlich gegen 7 Uhr auf einem Polizeirevier, wo er von der Tat berichtete.

Es folgte ein größerer Einsatz in Gorbitz.

Am Tag nach der schrecklichen Tat wurde der Verdächtige (22) von einem Richter in U-Haft gesteckt.
Am Tag nach der schrecklichen Tat wurde der Verdächtige (22) von einem Richter in U-Haft gesteckt.  © Ove Landgraf
In diesem Hochhaus am Amalie-Dietrich-Platz kam es zu dem Mord.
In diesem Hochhaus am Amalie-Dietrich-Platz kam es zu dem Mord.  © Norbert Neumann

Der 22-Jährige wurde sogleich festgenommen und tags darauf einem Haftrichter vorgeführt. Er ordnete die U-Haft an, die bis auf einen Zeitraum von etwa fünf Monaten abgesessen wurde. Während dieser Zeit trat der Afghane eine Ersatzfreiheitsstrafe an.

Das Landgericht Dresden wird einen Termin zur Verhandlung bestimmen.

Titelfoto: Montage: Roland Halkasch, Ove Landgraf

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