Von Britta Schultejans
München - Der Anschlag auf einen ver.di-Demonstrationszug versetzte München vor knapp einem Jahr in einen Schock. An diesem Freitag beginnt – keine 500 Meter vom Tatort entfernt – am Oberlandesgericht München der Prozess gegen den jungen Mann, der am Steuer des Kleinwagens gesessen und das Auto absichtlich in die Menschenmenge gesteuert haben soll.
Die Bundesanwaltschaft hat ihn wegen zweifachen Mordes und versuchten Mordes in 44 Fällen sowie gefährlicher Körperverletzung und eines schweren gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr angeklagt.
Bis in den Sommer hinein sind Verhandlungstermine angesetzt, das Urteil könnte am 25. Juni fallen.
Die Ermittler gehen von islamistischem Terrorismus aus und davon, dass der damals 24 Jahre alte Afghane, der 2016 nach Deutschland gekommen war, sein Auto am 13. Februar 2025 – zehn Tage vor der Bundestagswahl – gezielt in den Demonstrationszug der Gewerkschaft mit rund 1400 Teilnehmern gelenkt hat.
Er soll ein Begleitfahrzeug der Polizei überholt haben und noch 23 Meter weitergefahren sein, nachdem er die ersten Menschen erfasst hatte.
Nicht er selbst brachte das Fahrzeug nach Angaben der Ermittler zum Stehen – er konnte wegen der Verletzten unter seinem Auto nicht weiterfahren.
Täter soll "Allahu Akbar" gerufen haben
Sein mutmaßliches Motiv: "Er wähnte sich verpflichtet, als Reaktion auf das Leid von Muslimen in islamisch geprägten Ländern willkürlich ausgewählte Personen in Deutschland angreifen und töten zu müssen."
So teilte es die Bundesanwaltschaft bei der Anklageerhebung mit. Er soll sich Hasspredigten im Internet angeschaut haben.
Nach Ermittlerangaben hatte der Mann "Allahu Akbar" gerufen und nach seiner Tat gebetet.
In seiner Vernehmung habe er eingeräumt, bewusst in die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Demonstrationszugs gefahren zu sein – "aus einer übersteigerten religiösen Motivation heraus", wie die Ermittler es einschätzen.
Hinweise darauf, dass der Mann in ein Netzwerk eingebunden gewesen sei, gab es dagegen nicht. Die Ermittler hätten auch keine Spuren zu einer Verbindung, zum Beispiel zur Terrororganisation Islamischer Staat (IS), gefunden.