IS-Prozess in München: Mädchen (5, 12) versklavt, vergewaltigt und misshandelt
Von Cordula Dieckmann
München - Im Prozess um die Versklavung zweier jesidischer Mädchen vor dem Oberlandesgericht München hat die Angeklagte ihr letztes Wort für eine knappe Entschuldigung genutzt. "Es tut mir leid", sagte die 30-Jährige. Ihr ebenfalls angeklagter Ehemann erklärte dagegen: "Ich möchte nichts sagen."
In dem Verfahren gegen das irakische Ehepaar, das seit etwas mehr als einem Jahr läuft, geht es um unvorstellbare Gräueltaten an den Kindern, um Gewalt, Missbrauch und Folter.
Das Urteil will der Staatsschutzsenat am 13. Juli sprechen, dann im neuen Strafjustizzentrum. Nach Überzeugung der Bundesanwaltschaft sollten die Frau und der Mann, der am Mittwoch 45 Jahre alt wird, lebenslang in Haft.
Zudem forderte die Vertreterin des Generalbundesanwalts in ihrem Plädoyer Mitte Mai die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld.
In ihrem letzten Wort gingen die beiden Angeklagten nun auf diese Vorwürfe nicht ein.
Die Bundesanwaltschaft wirft dem Paar unter anderem Kriegsverbrechen, Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor, dazu schweren sexuellen Missbrauch von Kindern beziehungsweise die Beihilfe dazu.
"Die monströse Gewalt liegt so fern jeglicher Menschlichkeit, dass sie unwirklich erscheint", hatte die Vertreterin des Generalbundesanwalts erklärt. Alles habe dem Ziel des IS gedient, den jesidischen Glauben zu vernichten.
"Brautgabe" vom Basar wurde mit Schminke auf Vergewaltigung vorbereitet
Damit nähert sich ein Verfahren seinem Ende, in dem es während 56 Verhandlungstagen um schreckliche Gräueltaten ging.
Das Ehepaar soll im Irak und in Syrien der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) angehört haben. So soll sich die Frau ein jesidisches Mädchen zu ihrer Hochzeit gewünscht haben, als Brautgabe.
Auf dem Basar in Mossul im Irak sollen die beiden laut Anklage im Herbst 2015 eine damals Fünfjährige als Sklavin gekauft haben, im Herbst 2017 dann eine Zwölfjährige.
Der Mann habe die Kinder mehrfach vergewaltigt, seine Frau habe dafür ein Zimmer hergerichtet und eines der Mädchen geschminkt, so die Bundesanwaltschaft.
Die Mädchen hätten unentwegt arbeiten und islamische Gebete und Glaubensregeln befolgen müssen. Bei vermeintlichem Fehlverhalten habe das Paar mit harscher körperlicher Gewalt reagiert. In einem Fall soll die Frau laut Anklage die Hand der Kleineren mit heißem Wasser verbrüht haben.
Titelfoto: Montage: Britta Schultejans/dpa (2)

