"Landesverräter" und "Södolf": Österreicher nach Söder-Beleidigung bei AfD-Event verurteilt

Deggendorf - Nach seinen Verbalattacken gegen CSU-Chef Markus Söder (57) beim politischen Aschermittwoch der AfD hat das Amtsgericht Deggendorf eine Geldstrafe gegen den österreichischen Ex-Politiker Gerald Grosz (47) verhängt.

Der österreichische Politiker und Publizist Gerald Grosz (47) muss sich in Niederbayern wegen des Vorwurfs der Beleidigung von Personen des politischen Lebens verantworten.
Der österreichische Politiker und Publizist Gerald Grosz (47) muss sich in Niederbayern wegen des Vorwurfs der Beleidigung von Personen des politischen Lebens verantworten.  © Armin Weigel/dpa

Söder werde durch die Beleidigung "in die Nähe des nationalsozialistischen Regimes" gerückt, sagte die Richterin am Montag bei der Urteilsverkündung in Deggendorf.

Demnach soll Grosz eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 165 Euro zahlen, also 14.850 Euro.

Gegen das Urteil kann Einspruch erhoben werden, es ist also noch nicht rechtskräftig. Grosz kündigte an, erneut in Berufung zu gehen und gegebenenfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen zu wollen.

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Er hatte beim politischen Aschermittwoch im vergangenen Jahr Söder als "Landesverräter" und "Södolf" und Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (61, SPD) als "Horrorclown", "Klabauterbach" sowie "hirntot" bezeichnet. Der 47-Jährige – ehemaliges Mitglied der rechtspopulistischen Parteien FPÖ und BZÖ – war als Redner bei der Veranstaltung der AfD im Februar 2023.

Sowohl Söder als auch Lauterbach hatten Strafantrag gestellt. Im Herbst 2023 erließ das Amtsgericht Deggendorf einen Strafbefehl gegen Grosz mit einer Strafzahlung von 36.000 Euro. Konkret 90 Tagessätze zu je 400 Euro. Sein Anwalt legte Einspruch ein.

Gerald Grosz erneut wegen Söder-Beleidigung verurteilt

Ex-Politiker Gerald Grosz (47) wurde erneut zu einer Geldstrafe verurteilt - auch die will er nicht hinnehmen.
Ex-Politiker Gerald Grosz (47) wurde erneut zu einer Geldstrafe verurteilt - auch die will er nicht hinnehmen.  © Armin Weigel/dpa

Grosz verteidigte seine Wortwahl vor Gericht als "Satire". Seine Anwälte sahen die Aussagen zudem im Rahmen des politischen Aschermittwochs von der Meinungsfreiheit gedeckt. Die Anzeige des bayerischen Ministerpräsidenten bezeichnet ein Anwalt als "Attacke von Markus Söder auf den politischen Aschermittwoch". Die Meinungsfreiheit und die Reden am Aschermittwoch hätten einen besonderen Schutz verdient.

Grosz bestritt außerdem den zunächst gegen ihn erhobenen Vorwurf, ein Messer mit sich geführt und damit das Versammlungsrecht verletzt zu haben. Er habe nur einen Flaschenöffner dabeigehabt.

Erstmeldung 9.03 Uhr zuletzt aktualisiert 15.15 Uhr

Titelfoto: Armin Weigel/dpa

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