Eigene Großmutter angezündet? "Gemeingefährlicher" Mann vor Gericht
Von Ute Wessels und Friederike Hauer
Landshut - Mit Desinfektionsmittel als Brandbeschleuniger soll ein Mann in Landshut die Haare seiner pflegebedürftigen Großmutter angezündet haben. Die Seniorin erlag knapp vier Wochen nach der Tat ihren Verletzungen.

Zu Prozessbeginn vor dem Landgericht Landshut teilte der Anwalt des 33-jährigen Deutschen mit, sein Mandant werde sich "schweigend verteidigen". Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Mord sowie versuchte Brandstiftung mit Todesfolge vor.
Die Anklage sieht die Mordmerkmale niedere Beweggründe, Heimtücke und Grausamkeit als erfüllt an.
Einem zu Prozessbeginn vorgetragenen Gutachten nach soll der Angeklagte seit etwa 15 Jahren Drogen konsumiert haben und etliche Male in einer Fachklinik zur Behandlung gewesen sein. Die Anklage geht deshalb von einer verminderten, jedoch nicht aufgehobenen Steuerungsfähigkeit aus und hält ihn für gemeingefährlich.
Den Ermittlungen zufolge gab es am 20. März dieses Jahres zwischen dem Angeklagten und seiner Mutter einen Streit um ausstehende Rechnungen. Die beiden hätten sich für verschiedene Räume hinweg angeschrien. Eine Polizistin sagte als Zeugin vor Gericht, bei ihrer Ankunft in der Wohnung sei auf der Kommode im Flur ein Mahnschreiben einer Versicherung an den Sohn gelegen – über 2,75 Euro.
Die Mutter war gerade mit der Betreuung ihrer 94 Jahre alten Mutter beschäftigt, als der Sohn in das Zimmer kam. Unvermittelt soll er die Haare seiner Großmutter angezündet haben.
Frau erlitt schwere Verbrennungen und starb im Krankenhaus

Die Seniorin sei brennend auf den Boden neben dem Bett gefallen und die Mutter aus Angst um ihr Leben aus dem Haus geflüchtet, verfolgt von ihrem Sohn. Die Mutter tätigte einen Notruf und fand bei einer Nachbarin Zuflucht.
Als Polizei und Rettungskräfte eintrafen, habe die Großmutter bereits nicht mehr gebrannt. Sie soll der Anklage nach vor Schmerzen geröchelt und geschrien haben.
Die Frau kam mit schweren Verbrennungen unter anderem an Kopf, Hals und Oberkörper in eine Spezialklinik nach Murnau und der Enkel wurde im Garten festgenommen.
Das Urteil in dem auf drei Verfahrenstage angesetzten Prozess könnte Ende Oktober gesprochen werden.
Erstmeldung 7.33 Uhr, zuletzt aktualisiert 13.30 Uhr.
Titelfoto: Armin Weigel/dpa