Traunstein - Ist die Medizinstudentin Hanna (†23) Opfer eines Verbrechens geworden, oder war es ein tragischer Unfall? Das Mordurteil gegen den Verdächtigen wurde bereits vor einigen Wochen durch den Bundesgerichtshof aufgehoben. Jetzt ist er aus der JVA entlassen worden.
Nach fast drei Jahren wurde der über Jahre hinweg Hauptverdächtige aus der Haft entlassen.
Das Landgericht Traunstein hat den Haftbefehl am Freitag gegen den 23-Jährigen aufgehoben.
Nach vorläufiger Würdigung der Beweislage sei davon auszugehen, dass die Aussage des Hauptbelastungszeugen im Prozess nicht glaubwürdig sei, heißt es in einer Begründung.
Dieser sei ein Häftling gewesen, gegenüber dem der mutmaßliche Täter den Mord gestanden haben soll.
In mehreren Gutachten, die teils von der Verteidigung in Auftrag gegeben wurden, soll ein Szenario ausgearbeitet sein, laut dem die alkoholisierte Studentin sich die tödlichen Verletzungen durch einen Unfall zugezogen haben könnte.
Drei dieser Untersuchungen stellen die Mord-Theorie infrage. Thesen, die während der Verhandlung verworfen wurde.
Zahlreiche Ungereimtheiten – auf beiden Seiten der Parteien
Es bleiben Ungereimtheiten. Die junge Frau war an einem Feiertag im Oktober 2022 gegen 2.30 Uhr aus dem Musikclub "Eiskeller" in Prien am Chiemsee gekommen. Rund zwölf Stunden später entdeckte ein Passant ihre Leiche flussabwärts in der Prien.
Beim Auffinden trug die junge Frau Stringtanga, Turnschuhe, Strümpfe und ihre Oberbekleidung. Eine Hose hatte der leblose Körper jedoch nicht mehr an.
Laut dem durch mehrere Medien zitierten schriftlichen Urteil soll ihr der mutmaßliche Mörder – der sie beim Joggen gegen 2.30 Uhr zufällig traf – Hose und Lederjacke ausgezogen haben, um sie zu vergewaltigen.
Dann soll er von seinem Vorhaben aber abgerückt sein und die sowohl größere als auch schwerere Betäubte in den Bach geworfen haben.
Einen objektiven Beweis für die Täterschaft gibt es nicht – nur Indizien, aus denen diese These im Urteil basieren. Aber: keine DNA, kein Sperma, kein Blut, nicht eine Hautschuppe des Verdächtigen, keine Zeugen und auch kein Tatwerkzeug, mit dem er sie bewusstlos geschlagen haben soll.
Hat er die Spontan-Tat also perfekt geplant? Oder handelt es sich doch um einen Unfall, beispielsweise ein Abrutschen beim Urinieren? Die Antwort kann höchstens der Verdächtige geben. Ein neues Verfahren soll im September beginnen. Der mutmaßliche Täter wurde ursprünglich zu neun Jahren Haft wegen Mordes an der Studentin verurteilt.
Erstmeldung von 13.55 Uhr, zuletzt aktualisiert um 14.33 Uhr.