Messerstecher muss lange in den Knast: Richter spricht von "wahrem Blutbad"

Berlin - Das Landgericht Berlin hat einen Messerstecher wegen Totschlags zu einer Haftstrafe von zwölf Jahren verurteilt.

Der Angeklagte (31) musste sich für seine blutige Tat vor dem Landgericht Berlin verantworten. (Archivfoto)  © Monika Skolimowska/dpa

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 31-jährige Afghane in den frühen Morgenstunden des 31. Januar 2026 einen 21 Jahre alten Landsmann mit einem etwa 30 Zentimeter langen Küchenmesser getötet hat, teilte die Sprecherin der Berliner Strafgerichte am Donnerstag mit.

Ein Mordmerkmal sei jedoch nicht festgestellt worden, sodass der Mann wegen Totschlags verurteilt wurde und keine lebenslange Freiheitsstrafe verbüßen muss, wie es im Fall von Mord üblich ist.

Der Vorsitzende Richter sprach in der Urteilsverkündung von einem "wahren Blutbad". So habe der Angeklagte dem Opfer das Messer "mehrfach massiv in die linke Halsseite gestoßen und dabei unter anderem die großen Halsgefäße auf der linken Halsseite sowie die Luft- und die Speiseröhre durchtrennt".

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Zudem habe der Verurteilte dem 21-Jährigen auch mehrfach in den Brustkorb gestochen und dabei lebenswichtige Organe und Gefäße verletzt, sodass der Geschädigte letztendlich verblutet sei.

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Gericht kann Tatmotiv bei Verhandlung nicht aufklären

Der Beschuldigte wurde in der Tatnacht vor der Wohnung auf dem Hultschiner Damm festgenommen. (Symbolfoto)  © Sebastian Gollnow/dpa

Ein Motiv für die Tat konnte während der Verhandlung allerdings nicht ergründet werden. Demnach hatten sich der Täter und das Opfer in der Wohnung eines gemeinsamen Freundes in Berlin-Mahlsdorf bei einem geselligen Abend getroffen.

Nach einem Abendessen hätten die Anwesenden Karten gespielt, bevor der 31-Jährige ohne erkennbaren Anlass zugestochen habe. In das Strafmaß seien demnach auch die schweren psychischen Folgen für die Zeugen der Bluttat eingeflossen.

Das Gericht musste zudem prüfen, ob der Beschuldigte aufgrund einer psychischen Störung vermindert oder gänzlich schuldunfähig sein könnte. Dafür seien letztlich jedoch keine Nachweise gefunden worden.

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Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung könnte Revision einlegen, müsste sich damit jedoch an den Bundesgerichtshof wenden.

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