Skandal-Video aufgetaucht: Abou-Chaker muss erneut vor Gericht

Von Marion van der Kraats

Potsdam - Ein Videoausschnitt bei Tiktok im Kontext des Gaza-Kriegs hat für den früheren Geschäftspartner von Rapper Bushido (47) strafrechtliche Konsequenzen.

Arafat Abou-Chakers (50) Anwalt, Hansgeorg Birkhoffs, äußerte sich bislang nicht zu dem kommenden Prozess.  © Sebastian Gollnow/dpa

Die Staatsanwaltschaft Cottbus wirft Arafat Abou-Chaker (50) Volksverhetzung sowie das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vor. Deswegen soll es vor dem Amtsgericht Potsdam zum Prozess kommen, wie ein Gerichtssprecher auf Anfrage sagte.

Ein Termin für die Verhandlung steht laut Gerichtssprecher noch nicht fest. Der Anwalt Abou-Chakers, Hansgeorg Birkhoff, äußerte sich auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur nicht.

Das Verfahren gegen seinen Mandanten geht auf zwei Vorfälle im Oktober 2023 zurück. In einem Fall geht es um Äußerungen bei Tiktok, wo er mit dem Salafistenprediger Pierre Vogel zu sehen ist. Abou-Chaker, der als Clan-Chef einer arabischstämmigen Familie in Berlin gilt, vergleicht darin Adolf Hitler mit dem israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu.

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Der Zentralrat der Juden hatte damals auf der Plattform X das Video verlinkt und die Berliner Polizei aufgefordert, wegen Volksverhetzung zu ermitteln.

Die Staatsanwaltschaft Berlin übernahm den Fall, gab das Verfahren jedoch noch im Jahr 2023 an die Kollegen in Cottbus ab wegen des Wohnsitzes des 49-Jährigen in Brandenburg. Die Staatsanwaltschaft dort ist zentral zuständig für Internetkriminalität im Land.

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Abou-Chaker droht hohe Geldstrafe

Abou-Chaker (50) und Rapper Bushido (47) bildeten über viele Jahre ein erfolgreiches Duo in der Musikbranche.  © Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa

Die Behörde hatte den Fall nach Justizangaben ursprünglich ohne mündliche Verhandlung mit einem Strafbefehl abschließen wollen.

Demnach sollte Abou-Chaker eine Geldstrafe von 4500 Euro (90 Tagessätze je 50 Euro) zahlen sollen. Doch das Amtsgericht Potsdam lehnte dies ab und entschied, eine Hauptverhandlung anzuberaumen, wie es hieß.

Dem 49-Jährigen könnte damit eine höhere Geldstrafe drohen. Hintergrund ist ein seit Ende 2025 rechtskräftiges Urteil des Landgerichts Berlin, bei dem Abou-Chaker ebenfalls eine Geldstrafe zahlen muss. In dem Fall liegt der Tagessatz, der sich an dem Einkommen orientiert, bei 900 Euro.

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Abou-Chaker und Rapper Bushido, bürgerlich Anis Mohamed Ferchichi, waren lange Jahre eine erfolgreiches Gespann in der Musikbranche.

Seit ihrer Trennung streiten sie sich in verschiedenen Verfahren vor Gericht.

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