Tödlicher Schuss an Berliner Mauer: Ex-Stasi-Mitarbeiter bestreitet Tatvorwurf

Berlin - Unter großem öffentlichen Interesse hat in Berlin der Mordprozess gegen einen Ex-Stasi-Mitarbeiter wegen der Tötung von Czeslaw Jan Kukuczka (†38) am DDR-Grenzübergang Bahnhof Friedrichstraße begonnen.

Der heute 80-Jährige ist wegen heimtückischen Mordes angeklagt.
Der heute 80-Jährige ist wegen heimtückischen Mordes angeklagt.  © Sebastian Christoph Gollnow/dpa

Die Anklage wirft dem inzwischen 80 Jahre alten Leipziger vor, dem 38 Jahre alten Opfer am 29. März 1974 aus zwei Meter Entfernung gezielt von hinten in den Rücken geschossen zu haben.

Der Deutsche soll zur Tatzeit einer Operativgruppe des DDR-Ministeriums für Staatssicherheit angehört haben und mit der "Unschädlichmachung" des Polen beauftragt worden sein.

Der Angeklagte schweigt im Prozess vor dem Landgericht Berlin. Seiner Verteidigerin erklärte zum Prozessauftakt am Donnerstag, ihr Mandant bestreite den Tatvorwurf.

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Der Prozess zu dem tödlichen Schuss an dem belebtesten Grenzübergang zwischen Ost und West wird nach Angaben einer Gerichtssprecherin wegen der "herausragenden zeitgeschichtlichen Bedeutung" für die Bundesrepublik Deutschland aufgezeichnet.

Kinder des getöteten Polen treten im Verfahren als Nebenkläger auf

Am Landgericht Berlin hat am Donnerstag der historische Mordprozess gegen einen Ex-Stasi-Mitarbeiter begonnen.
Am Landgericht Berlin hat am Donnerstag der historische Mordprozess gegen einen Ex-Stasi-Mitarbeiter begonnen.  © Sebastian Christoph Gollnow/dpa

Die Tonaufnahmen werden dem Landesarchiv zur Verfügung gestellt. Den Auftakt des Verfahrens verfolgten auch zwei Staatsanwälte aus Polen sowie ein Historiker, der an der Aufarbeitung des Falles beteiligt war.

Die Ermittlungen zu dem Fall kamen über viele Jahre nicht voran. Laut Staatsanwaltschaft Berlin gab es erst 2016 einen entscheidenden Hinweis zur Identität des Schützen aus dem Stasi-Unterlagen-Archiv.

Zunächst ging die Behörde nach Angaben eines Sprechers jedoch von einem Totschlag aus. In diesem Fall wäre die Tat verjährt gewesen. Inzwischen sieht die Staatsanwaltschaft jedoch das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt.

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Die drei Kinder des getöteten Polen - zwei Söhne und eine Tochter - sowie eine Schwester treten im Verfahren als Nebenkläger auf. Am ersten Prozesstag sollte unter anderem ein Kriminalhauptkommissar geladen werden.

Das Landgericht hat zunächst insgesamt sieben Prozesstage geplant. Ein Urteil könnte demnach am 23. Mai gesprochen werden.

Erstmeldung von 6.21 Uhr, aktualisiert um 10.57 Uhr.

Titelfoto: Sebastian Christoph Gollnow/dpa

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