Wollte er Schwägerin mit Messer töten? Mann vor Gericht

Berlin - Ein 61-Jähriger soll im Berliner Ortsteil Wilmersdorf auf seine Schwägerin (77) mit einem Messer eingestochen haben, um sie zu töten. Nun muss er sich wegen versuchten heimtückischen Mordes vor dem Landgericht Berlin verantworten.

Ein 61-jähriger Mann muss sich vor dem Landgericht Berlin wegen versuchten heimtückischen Mordes an seiner Schwägerin (77) verantworten. (Symbolbild)
Ein 61-jähriger Mann muss sich vor dem Landgericht Berlin wegen versuchten heimtückischen Mordes an seiner Schwägerin (77) verantworten. (Symbolbild)  © Sonja Wurtscheid/dpa, TAG24 (Bildmontage)

Laut Staatsanwaltschaft soll der Angeklagte am Nachmittag des 14. Juli vor dem Wohnhaus seiner Schwägerin in der Bundesallee die 77-Jährige mit einem zehn Zentimeter langen Klappmesser attackiert haben.

Das Messer soll der Mann seiner Schwägerin mit Tötungsabsicht in den Bauch gestochen haben, weil er sie für die Trennung von seiner 44-jährigen Frau verantwortlich machte.

Als die 77-Jährige am Boden lag, habe der 61-Jährige weiter auf sie eingestochen und mehrfach gegen den Kopf getreten. Durch Schreie konnte die Frau auf sich aufmerksam machen, sodass ihr ein Mann zu Hilfe eilte. Er soll dem Angeklagten in den Rücken getreten haben.

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Der 61-Jährige habe den Helfer zunächst auf der anderen Straßenseite verfolgt. Erst als ein herbeieilender Anwohner auf den 61-Jährigen mit einem Besenstiel einschlug und ein weiterer Fußgänger eingriff, soll der Angeklagte schließlich von seiner Schwägerin abgelassen haben.

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Die 44-jährige Frau des Angeklagten erwirkte eine Gewaltschutzverfügung gegen den 61-Jährigen. (Symbolbild)
Die 44-jährige Frau des Angeklagten erwirkte eine Gewaltschutzverfügung gegen den 61-Jährigen. (Symbolbild)  © Soeren Stache/dpa

Die 77-Jährige habe durch den Messerangriff erhebliche Verletzungen davongetragen und musste im Krankenhaus in ein künstliches Koma versetzt werden.

Eine mehrstündige Notoperation rettete ihr das Leben.

Die 44-Jährige erwirkte am 5. Juni gegen ihren Mann eine Gewaltschutzverfügung und soll aus der ehelichen Wohnung mit dem jüngsten gemeinsamen Kind ausgezogen sein und den Angeklagten verlassen haben.

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Der 61-Jährige wurde am Tatort festgenommen und befindet sich seit dem 15. Juli in U-Haft. Er muss sich nun wegen versuchten heimtückischen Mordes aus niedrigen Beweggründen vor dem Landgericht Berlin verantworten.

Titelfoto: Sonja Wurtscheid/dpa, TAG24 (Bildmontage)

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