Mord an Lehrerin auf A9: Einspruch der Täter abgelehnt
Von Birgit Zimmermann
Alles in Kürze
- Mord an Lehrerin auf A9: Täter verlieren Einspruch
- Zwei Männer wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt
- Ex-Partner entwickelte Plan aus Sorgerechtsstreit
- Tat fand südwestlich von Potsdam statt
- Revisionsverfahren vor Bundesgerichtshof abgeschlossen
Potsdam/Leipzig - Mehr als zwei Jahre nach dem Mord an einer Lehrerin auf der Autobahn 9 bei Brück ist die Verurteilung der beiden Täter rechtskräftig.

Der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Leipzig verwarf die Revisionen der Männer. Der Ex-Partner der Frau und dessen Schulfreund waren wegen Mordes schuldig gesprochen worden.
Das Landgericht Potsdam hatte die beiden Deutschen im vorigen September zu lebenslanger Haft verurteilt.
Für den ehemaligen Lebensgefährten der Lehrerin war außerdem die besondere Schwere der Schuld festgestellt worden. Das schließt normalerweise eine Haftentlassung nach 15 Jahren aus.
Die 40 Jahre alte Lehrerin war im Mai 2023 südwestlich von Potsdam in ihrem Auto auf einem Standstreifen der A9 erschossen worden. Zuvor war ihr Fahrzeug gerammt und von der Straße abgedrängt worden.
Den Plan für die Tat entwickelte nach Überzeugung der Richter der Ex-Partner des Opfers. Hintergrund war demnach ein Sorgerechtsstreit mit der Frau um den gemeinsamen Sohn gewesen. Der Mann habe seine Ex-Partnerin gehasst. Der Schulkamerad setzte den Plan in die Tat um und erschoss die Frau.
Titelfoto: Soeren Stache/dpa