Stiefvater tötet 14-Jährige mit Messer: War es Mord?

Von Wilhelm Pischke

Cottbus - Nach dem gewaltsamen Tod einer 14-Jährigen im brandenburgischen Guben hat die Staatsanwaltschaft eine Verurteilung des Stiefvaters wegen Mordes gefordert.

Der Fall wird am Landgericht Cottbus verhandelt.
Der Fall wird am Landgericht Cottbus verhandelt.  © Frank Hammerschmidt/dpa

Die Strafbehörde forderte eine Freiheitsstrafe von 14 Jahren und eine anschließende Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, wie ein Sprecher des Landgerichts in Cottbus erklärte. Dabei sei auch eine verminderte Schuldfähigkeit zu beachten.

Der 44-jährige deutsche Staatsbürger soll im vergangenen Jahr die 14-jährige Tochter seiner damaligen Lebensgefährtin mit einem Messer tödlich verletzt haben.

Das Mädchen starb nach Angaben der Staatsanwaltschaft an einer Schnittwunde im Halsbereich.

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Bei der Festnahme bedrohte der Mann die Polizisten, die ihrerseits eine Elektroschockpistole (Taser) einsetzten. Seitdem sitzt der Mann in Untersuchungshaft.

Die Verteidigung des Mannes beantragte vor dem Landgericht eine Verurteilung wegen Totschlags. Auch sie ist der Ansicht, dass der Mann nicht schuldfähig ist und fordert eine Unterbringung in der Psychiatrie.

Das Urteil soll am 19. März verkündet werden. Die Urteilsverkündung soll nach aktuellem Stand öffentlich sein. Die Urteilsbegründung könne womöglich unter Ausschluss der Öffentlichkeit vorgetragen werden, betonte der Gerichtssprecher.

Titelfoto: Frank Hammerschmidt/dpa

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