Dresdner Gericht stoppt Abschiebung und Tötung von Nagern

Dresden - Das Verwaltungsgericht Dresden hat am Freitag beschlossen, dass in einem Reservat in der Oberlausitz lebende Biber weder umgesiedelt noch getötet werden dürfen.

Mehrere Biberfamilien aus der Oberlausitz haben, angesichts einer drohenden Abschiebung und Tötung, Rückendeckung vom Verwaltungsgericht bekommen. (Symbolbild)
Mehrere Biberfamilien aus der Oberlausitz haben, angesichts einer drohenden Abschiebung und Tötung, Rückendeckung vom Verwaltungsgericht bekommen. (Symbolbild)  © Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa

Mit dem Beschluss folgte das Gericht einem Eilantrag des Umweltschutzverbandes "Grüne Liga", der sich über die Biber-Pläne der Landesdirektion echauffiert hatte.

Da die Nager nach Angaben der Landesdirektion seit 2019 rund 190.000 Euro Schaden in der "Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft" angerichtet haben, wurde zunächst einem Antrag auf Tötung der dort lebenden Biber stattgegeben.

Anschließend wurde eine Umsiedlung der Tiere nach Frankreich genehmigt - als weniger brutaler Kompromiss.

Aufregung im NSU-Prozess: Aussagen von Beate Zschäpe sorgen für Wut und Tränen
Gerichtsprozesse Dresden Aufregung im NSU-Prozess: Aussagen von Beate Zschäpe sorgen für Wut und Tränen

Aus beiden Plänen wird mit dem Gerichtsbeschluss vom Freitag vorerst nun nichts: "Die auf dem Gelände einer im Biosphärenreservat 'Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft' gelegenen Teichwirtschaft lebenden Biber dürfen nicht gefangen und umgesiedelt oder sogar getötet werden", teilte das Verwaltungsgericht mit.

Das Gericht erklärte den Beschluss mit "nicht ausräumbaren Zweifeln" an der Notwendigkeit einer Biber-Tötung oder Umsiedlung sowie mit Zweifeln daran, ob mildere Alternativmaßnahmen ausreichend geprüft worden sind.

Zudem betonte das Verwaltungsgericht, dass es sich bei den betroffenen Bibern um streng geschützte Tiere handelt, die allein auf Grundlage des EU-Rechts nicht gefangen oder getötet werden dürfen. Binnen zwei Wochen kann gegen den Beschluss Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht erhoben werden.

Titelfoto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa

Mehr zum Thema Gerichtsprozesse Dresden: