Schwere Schäden angerichtet: Sachsen erlaubt Tötung von Nagern
Bautzen - In einer Teichwirtschaft im Biosphärenreservat Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft dürfen erstmals Biber abgeschossen werden.

Die Landesdirektion Sachsen begründete die Genehmigung mit schweren Schäden, die der Nager in dem Betrieb angerichtet habe.
"Vorrangig wurde eine sogenannte Lebend-Entnahme mit Umsiedlung nach Frankreich genehmigt. Erst wenn diese Möglichkeiten nachweislich erschöpft sind, erlaubt die Entscheidung als letztes Mittel auch eine Tötung", teilte eine Sprecherin mit.
Man gehe aktuell aber nicht davon aus, dass dieser letzte Schritt nötig sein werde. "Mit der Genehmigung ist beabsichtigt, den wirtschaftlichen Schaden in der Teichgruppe zu begrenzen und sie als maßgeblichen Bestandteil des dortigen Schutzgebietes nachhaltig zu sichern."
In dem Betrieb seien seit 2019 Reparaturkosten von 190.000 Euro angefallen. Im Juni sei zudem ein Damm gebrochen. Der Schaden gehe erneut in die Zehntausende. "Ohne ein Eingreifen müsste mit derartigen Schäden auch in Zukunft regelmäßig gerechnet werden."

Sachsen gibt Biber zum Abschuss frei: Naturschützer fordern Rücknahme

Die Naturschutzverbände NABU, BUND, Grüne Liga und Naturschutzverband Sachsen kritisierten die Entscheidung scharf.
"Gerade in einem Biosphärenreservat, das Vielfalt und natürliche Prozesse schützen soll und als Vorbild für das Zusammenspiel von Mensch und Natur gilt, ist die Entscheidung besonders fragwürdig", hieß es.
Die Genehmigung müsse zurückgenommen und der Fokus stattdessen auf naturnahe Bewirtschaftung gelegt werden.
Der Biber ist in Deutschland streng geschützt. Er galt zeitweilig als fast ausgerottet. Inzwischen haben sich die Bestände erholt.
Titelfoto: Bildmontage: IMAGO/Martin Wagner, IMAGO/Oliver Willikonsky