Erst Kehle aufgeschlitzt, dann erdrosselt: Brutaler Mord wegen 100 Euro? Kumpel des Opfers vor Gericht

Dresden - Ein brutaler Mord erschütterte im vergangenen Sommer Gorbitz: Omid A. (22) soll am 27. Juni 2021 seinen Kumpel Ahmad (†22) erst mit einem Messer schwer verletzt, Stunden später dann erdrosselt haben. Anschließend stellte er sich der Polizei und gestand. Vor dem Dresdner Landgericht schweigt er nun.

Omid A. (22) musste sich gestern wegen Mordes vor dem Dresdner Landgericht verantworten.
Omid A. (22) musste sich gestern wegen Mordes vor dem Dresdner Landgericht verantworten.  © Peter Schulze

Die letzten Stunden Ahmads im zwölften Stock müssen die Hölle gewesen sein: Laut Anklage soll Omid A. ihm bis 2.34 Uhr mit einem Messer die Kehle von links unten nach rechts oben aufgeschlitzt, dabei Zungenmuskel und Halsschlagader durchtrennt haben.

Mit 100 Euro seines Opfers soll Omid A. dann in eine Spielhalle in der Kesselsdorfer Straße gefahren sein und dort alles verspielt haben.

5.30 Uhr kam er laut Staatsanwaltschaft noch mal in die Wohnung seines Opfers. Tatsächlich soll Ahmad immer noch am Leben gewesen sein.

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Nun wirft ihm die Staatsanwaltschaft vor, ihn endgültig mit einem Gürtel erdrosselt zu haben.

Auch tauchte der Angeklagte um 6.58 Uhr auf dem Polizeirevier auf und gestand den Mord. Als die Ermittler ausrückten, fanden sie tatsächlich den Afghanen in einer Zimmerecke unter Kissen versteckt und mit einem Gürtel um den Hals vor, die Totenstarre war bereits eingetreten.

Die Kripo fand in Gorbitz den toten Ahmad (†22).
Die Kripo fand in Gorbitz den toten Ahmad (†22).  © Roland Halkasch
Am Amalie-Dietrich-Platz kam es im Sommer 2021 zur Bluttat.
Am Amalie-Dietrich-Platz kam es im Sommer 2021 zur Bluttat.  © Roland Halkasch

Doch vor Gericht will Omid A. nichts mehr sagen. Stattdessen weist sein Anwalt darauf hin, dass der Mandant schon öfter in der Wohnung gewesen sei und somit Spuren von ihm dort kein Tatbeweis wären. Auch stellt er infrage, ob das Geständnis bei der Polizei verwertbar ist und ob hier die Belehrung rechtmäßig erfolgt war. Der Prozess wird fortgesetzt.

Titelfoto: Peter Schulze

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