Paar küsst sich auf Zebrastreifen, dann überfährt ein Auto die Frau: Staatsanwaltschaft fordert lebenslang!

Frankfurt am Main/Kriftel - Ungebremst fährt ein Mann (34) auf ein Pärchen auf einem Zebrastreifen zu. Die Frau gerät unter das Auto und stirbt. Nach mehr als einem Jahr Prozess hat die Staatsanwaltschaft eine klare Forderung.

Bereits 2018 war der Angeklagte (34) wegen versuchten Totschlags zu fünfeinhalb Jahren verurteilt worden. Jetzt könnte auch Mord aus niedrigen Beweggründen in Betracht kommen.
Bereits 2018 war der Angeklagte (34) wegen versuchten Totschlags zu fünfeinhalb Jahren verurteilt worden. Jetzt könnte auch Mord aus niedrigen Beweggründen in Betracht kommen.  © Andreas Arnold/dpa

Im Prozess um einen tödlichen Verkehrsunfall an einem Kreisel in Kriftel (Main-Taunus-Kreis) hat die Staatsanwaltschaft am Mittwoch lebenslange Haft wegen Mordes gegen den 34 Jahre alten Angeklagten gefordert.

Die Anwälte der Nebenkläger schlossen sich diesem Antrag an. Der Verteidiger beantragte eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren wegen Körperverletzung mit Todesfolge, weil kein Tötungsvorsatz vorliege.

Der Angeklagte war im August 2015 ungebremst auf ein Pärchen auf einem Zebrastreifen nahe dem Kreisel losgefahren und hatte die 41 Jahre alte Frau mit seinem Wagen erfasst. Sie geriet unter das Fahrzeug und wurde mehr als 400 Meter weit mitgeschleift. Kurz darauf erlag sie ihren schweren Verletzungen.

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Laut Staatsanwaltschaft hätte der Fahrer schon viel früher merken müssen, dass sich die Frau unter dem Fahrzeug befunden habe. Der Anklagevertreter berief sich dabei auf ein technisches Gutachten, wonach die Lenkbewegungen verändert gewesen seien. Der heute 34-Jährige habe stattdessen eigennützig mit absolutem Tötungswillen gehandelt, weil er gedacht habe, dass ihm die Straße gehöre. Dies erfülle das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe. Auch die Rechtsanwälte der beiden Nebenkläger argumentierten in diese Richtung.

Von Totschlag zu Mord: Verteidiger kann Sinneswandel des Gerichts nicht nachvollziehen

Vor dem Landgericht Frankfurt wurden am heutigen Mittwoch die Plädoyers gehalten.
Vor dem Landgericht Frankfurt wurden am heutigen Mittwoch die Plädoyers gehalten.  © Frederik von Erichsen/dpa

Der Verteidiger des Angeklagten kritisierte besonders einen "Gesinnungswandel" des Gerichts. Das hatte im Herbst vergangenen Jahres nach sechs Monaten Verhandlungsdauer den rechtlichen Hinweis gegeben, dass statt des ursprünglich angeklagten Totschlags auch Mord in Betracht kommen könne. Selbst Staatsanwaltschaft und Nebenklage hätten im ersten Prozess, in dem der Angeklagte 2018 noch zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden war, das Wort Mord nicht ein einziges Mal in den Mund genommen.

Weil der Angeklagte zunächst nicht in Haft genommen wurde, zog sich das Verfahren gegen ihn nach der Aufhebung des ersten Urteils durch den Bundesgerichtshof über Jahre hin. Nach dem Hinweis auf einen möglichen Mord war der 34-Jährige aber schließlich im Herbst im Gerichtssaal verhaftet und festgenommen worden.

Er hatte in dem seit Februar 2023 laufenden Prozess stets beteuert, zunächst nicht bemerkt zu haben, dass die Frau unter das Auto geraten war. Erst als er mit dem Lenken Schwierigkeiten bekommen habe, habe er angehalten. Das Urteil soll am kommenden Montag gesprochen werden.

Erstmeldung vom 21. Februar, 6.15 Uhr, zuletzt aktualisiert um 17.51 Uhr.

Titelfoto: Andreas Arnold/dpa

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