Schlafende Bekannte mit 17 Stichen getötet: Gericht hat Urteil über 25-Jährigen gefällt

Frankfurt am Main/Schwalbach am Taunus - Er tötet seine schlafende Bekannte mit 17 Stichen: Jetzt wird der 25-Jährige dauerhaft in einer speziellen psychiatrischen Einrichtung untergebracht.

In dieser Wohnung in Schwalbach am Taunus kam es zu dem Tötungsdelikt. Die Polizei konnte den mutmaßlichen Täter wenig später im Nachbarhaus festnehmen.
In dieser Wohnung in Schwalbach am Taunus kam es zu dem Tötungsdelikt. Die Polizei konnte den mutmaßlichen Täter wenig später im Nachbarhaus festnehmen.  © 5vision.media

Das Landgericht Frankfurt ordnete die Tat, die sich im März 2021 in Schwalbach ereignete, als heimtückischen Mord ein.

Am heutigen Freitag gingen die Richter darüber hinaus aber auch von versuchter gefährlicher Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte aus. Der Täter gilt allerdings als schuldunfähig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Vorfall hat sich in der Wohnung eines Bekannten in Schwalbach (Main-Taunus-Kreis) im Anschluss an ein Trinkgelage ereignet. Ohne besonderen Anlass hat der beschuldigte Deutsche mit einem Mehrzweck-Werkzeug auf die schlafende 59-Jährige eingestochen.

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Nach seiner Festnahme in einem Nachbarhaus, bei der er die Polizeibeamten mit einem Samurai-Schwert bedrohte, wurden knapp vier Promille Alkohol in seinem Blut festgestellt.

Weil er eine schizophrene Erkrankung hat, ging das Gericht von Schuldunfähigkeit aus und folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Unterbringung. Ein Sachverständiger hatte in seinem Gutachten von einer Wiederholungsgefahr bei dem Täter gewarnt.

Der Verteidiger hatte vor Gericht die Ansicht vertreten, Täter habe auch jemand anderes sein können.

Titelfoto: 5vision.media

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