Tödliches Missgeschick? Polizei-Schüler (19) schießt Mit-Azubi (21) mit Dienstwaffe in den Kopf

Würzburg - Nach einem tödlichen Schuss eines Polizeischülers auf einen Mitschüler muss sich der Schütze von Dienstag an vor dem Amtsgericht Würzburg verantworten. Die Staatsanwaltschaft hat den jungen Mann wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. 

Die Einfahrt zur Mainau-Kaserne, dem Sitz der Bereitschaftspolizei III. Abteilung Würzburg. Ein Polizei-Azubi hat hier offenbar versehentlich einen Mit-Auszubildenden erschossen.
Die Einfahrt zur Mainau-Kaserne, dem Sitz der Bereitschaftspolizei III. Abteilung Würzburg. Ein Polizei-Azubi hat hier offenbar versehentlich einen Mit-Auszubildenden erschossen.  © dpa/Nicolas Armer

Der zur Tatzeit 19-Jährige soll seinen zwei Jahre älteren Mitschüler Ende Februar 2019 versehentlich getötet haben. Aus Sicherheitskreisen hieß es damals, dass die Kugel den jungen Mann am Kopf traf.

Das tödliche Geschehen sei "als Folge eines mehrfachen persönlichen Versagens des Beschuldigten zu bewerten", so die Staatsanwaltschaft im vergangenen November nach der Anklageerhebung.

Der angeklagte Polizei-Azubi hatte damals in der Unterkunft der Bereitschaftspolizei in Würzburg mit seiner Dienstwaffe den Mitschüler getroffen. Der schwer verletzte junge Polizeibeamte war vom Notarzt noch in eine Klinik gebracht worden, wo er kurz darauf starb. Die Schussabgabe war nach ersten Ermittlungen unbeabsichtigt gewesen, hieß es damals. Die Waffe sei nicht richtig entladen gewesen.

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Ein anderer Polizist hatte den Schuss gehört und war in den Raum geeilt, wo er die beiden jungen Männer fand - den 21-Jährigen lebensgefährlich verletzt, den Schützen unter Schock. Der Angeschossene erlag kurz darauf im Krankenhaus seinen Verletzungen. In der Unterkunft, in der sich das Unglück abspielte, sind einige Hundert Polizisten untergebracht.

In der Folge hatte das Landeskriminalamt die Untersuchung des Falls übernommen. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) ging kurz nach dem Vorfall von menschlichem Versagen aus: "Alle Polizeibeamten lernen, wie man seine Waffe richtig entlädt. Das gehört standardmäßig zum Programm, und es ist überaus bedauerlich, wenn klare Vorschriften über das Handling mit der Waffe nicht richtig beachtet werden", sagte er damals. 

Bereitschaftspolizisten müssen ihre Waffe nach Dienstende immer entladen. Nur leere Pistolen dürften mitgenommen werden, sagte Herrmann. Das sei auch in diesem Fall so beabsichtigt gewesen.

Das Opfer war im März 2019 in seinem Heimatort Bergrheinfeld (Landkreis Schweinfurt) unter großer Anteilnahme bestattet worden. Zur Trauerfeier und Urnenbeisetzung kamen laut Polizei rund 750 Menschen. 

Auch Polizeifunktionäre und Staatssekretär Gerhard Eck (CSU) waren anwesend.

Titelfoto: dpa/Nicolas Armer

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