Vater (48) tötete Kinder (†7, †11), um Ehefrau zu bestrafen: Vor Gericht zeigt er Reue

Hanau - Im Aufsehen erregenden Prozess um den gewaltsamen Tod von zwei Kindern ist deren Vater (48) vom Landgericht Hanau zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden.

Der angeklagte 48-Jährige wird von Justizbeamten in den Gerichtssaal geführt. Jetzt wurde der Mann wegen zweifachen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.
Der angeklagte 48-Jährige wird von Justizbeamten in den Gerichtssaal geführt. Jetzt wurde der Mann wegen zweifachen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.  © DPA/Arne Dedert

Das Gericht befand den Mann am Freitag für schuldig, seine siebenjährige Tochter und seinen elf Jahre alten Sohn ermordet zu haben.

Zudem stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist in der Regel eine vorzeitige Entlassung aus dem Gefängnis nach 15 Jahren nahezu ausgeschlossen.

Mit der Tat, die bundesweit für Bestürzung gesorgt hatte, wollte der Inder laut Anklage seine Frau bestrafen, die sich von ihm getrennt hatte. Sie trat in dem Prozess als Nebenklägerin auf.

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Ermittlungen zufolge hatte der Mann am 11. Mai vergangenen Jahres morgens darauf gewartet, dass seine Frau die Wohnung verließ und dann vor der Tür gelauert, bis die Kinder diese öffneten, um zur Schule zu gehen.

In der Wohnung hatte er demnach seine Tochter auf ein Bett gedrückt und ihr vermutlich mit einem Messer zweimal tief in den Hals geschnitten.

Der Sohn versuchte zu fliehen und wurde beim Sprung vom Balkon der Wohnung im neunten Stock eines Hochhauses schwer verletzt.

"Meine Tat ist unentschuldbar" hatte der 48-Jährige erklären lassen

In diesem Hanauer Hochhaus hatte der Mann seine Taten begangen.
In diesem Hanauer Hochhaus hatte der Mann seine Taten begangen.  © Frank Rumpenhorst/dpa

Passanten hatten den Elfjährigen gefunden, das kurz darauf im Krankenhaus starb. Der Vater floh und war wenige Tage später in einem Vorort von Paris gefasst worden.

Das Gericht schloss sich mit dem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft an. Der Verteidiger des Mannes hatte in seinem Plädoyer keinen konkreten Antrag gestellt, aber darauf hingewiesen, dass die genauen Vorgänge in der Wohnung am Tattag nicht aufgeklärt worden seien.

Es sei unklar, was den Sohn zu dem Sprung aus dem Fenster veranlasst habe. Unklar sei zudem, ob sein Mandant nicht mit dem Vorhaben zur Wohnung kam, zumindest zu versuchen, die Kinder nach Indien zu bringen.

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In seinem letzten Wort hatte der Mann einem Übersetzer zufolge vor einigen Tagen erklärt: "Ich bedauere den Tod meiner beiden Kinder."

In einer früheren, von seinem Verteidiger verlesenen Erklärung hatte er eingeräumt, dass seine beiden Kinder seinetwegen zu Tode gekommen seien. "Meine Tat ist unentschuldbar", hatte der Angeklagte darin erklären lassen.

Erstmeldung: 5.38 Uhr; Update: 15.05 Uhr.

Titelfoto: Bild-Montage: Frank Rumpenhorst/dpa, Arne Dedert/dpa

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