Frau tot in Badewanne: Kölner Gericht spricht Ehemann frei

Von Bernhard Krebs

Köln - Ein wegen heimtückischen Mordes an seiner Ehefrau angeklagter 63 Jahre alter Mann ist vom Kölner Landgericht freigesprochen worden.

Vor dem Kölner Landgericht ist ein Ehemann vom Vorwurf des Mordes an seiner Frau freigesprochen worden. Das Gericht sah keine ausreichenden Beweise für eine Tat. (Symbolbild)  © Silas Stein/dpa

Ihm war ursprünglich von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen worden, seine Ehefrau mit Schlaftabletten betäubt und anschließend in einer Badewanne ertränkt zu haben.

Das Gericht sah dafür aber letztlich keine belastbaren Beweise. Vielmehr sei von einer Selbsttötung der 58-Jährigen auszugehen, hieß es.

Die damals 58-Jährige, die seit Jahren unter schweren chronischen Schmerzen litt, war im Dezember 2021 gestorben.

Gerichtsprozesse Köln Raser tötet Mädchen und Schulbegleiter an Kreuzung: Prozess gestartet

Was am Tatmorgen "im Detail geschah, hat die Kammer hier nicht sicher klären können", erklärte der Vorsitzende Richter bei der Urteilsbegründung.

"Bei einer Gesamtbetrachtung ist der Suizid der Geschädigten überragend wahrscheinlich", hieß es weiter.

Anzeige

Gutachten sprechen gegen Mord-Theorie

Das Kölner Landgericht hält einen Suizid der Frau für wahrscheinlich. (Archivbild)  © Rolf Vennenbernd/dpa

Zum einen hätte der Angeklagte seiner Frau das sehr bitter schmeckende und schlecht lösliche Schlafmittel nicht unbemerkt, wie von der Anklage angenommen, verabreichen können. Hinweise auf eine gewaltsame Einflößung hätten nicht vorgelegen. 

Zum anderen deuteten die Hämatome an den Oberarmen der 58-Jährigen nicht auf ein Unterwasserdrücken hin.

Vielmehr seien zwei rechtsmedizinische Gutachten zu dem Schluss gekommen, dass die Blutergüsse wohl beim Herausziehen des bereits leblosen Körpers der Frau aus der Badewanne entstanden seien.

Gerichtsprozesse Köln Angeklagte sollen Tiere in Skandal-Schlachthof gequält haben: Prozessstart am Freitag

Der Angeklagte hatte die Vorwürfe schon während der Ermittlungen und bei Prozessbeginn bestritten. Für die unter anderem erlittene Untersuchungshaft sprach das Gericht dem 63-Jährigen eine Entschädigung zu.

Solltet Ihr selbst von Selbsttötungsgedanken betroffen sein, findet Ihr bei der Telefonseelsorge rund um die Uhr Ansprechpartner, natürlich auch anonym. Telefonseelsorge: 08001110111 oder 08001110222 oder 08001110116123.

Mehr zum Thema Gerichtsprozesse Köln: