Totraser zu Bewährung verurteilt – in zwei Jahren darf er wieder hinters Steuer

Leipzig - Mit seinem auf 585 PS getunten Mercedes AMG raste er im Februar 2019 in Leipzig den 16-jährigen Schüler Ruben W. tot. Am heutigen Montag ist Seyit C. (33) wegen fahrlässiger Tötung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Nach zwei Jahren könnte er wieder hinterm Steuer eines Autos sitzen.

Hatte seine Raserei gestanden und um Entschuldigung gebeten: Seyit C. (r.), hier mit seinem Anwalt Carsten Brunzel.
Hatte seine Raserei gestanden und um Entschuldigung gebeten: Seyit C. (r.), hier mit seinem Anwalt Carsten Brunzel.  © Ralf Seegers

Als Amtsrichterin Heike Gunter-Gröne ihr Urteil verkündete, schaute Seyit C. regungslos zu Boden: ein Jahr und neun Monate Haft auf Bewährung.

Als Bewährungsauflage muss der Türke 150 gemeinnützige Arbeitsstunden ableisten und 10.000 Euro an drei Vereine spenden.

5000 Euro gehen an das Zentrum jüdischer Kultur Ariowitsch-Haus. Das hatten Rubens Eltern angeregt, weil auf dem Unfall-Mercedes ein Aufkleber der türkischen Rechtsextremisten "Graue Wölfe" prangte.

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Die anderen 5000 Euro soll C. zu gleichen Teilen an den Umweltverein Ökolöwe zahlen, der sich auch für Tempolimits einsetzt, und an den Bundesverband Verwaister Eltern.

"Keine Strafe hätte uns unseren Sohn zurückgebracht - wir müssen nun versuchen, damit abzuschließen", sagte Rubens Vater Matthias M. (55) nach dem Urteil. Für ihn ist Seyit C. trotz Geständnis "ein unehrlicher Mensch". "Das zeigen doch seine vielen Verkehrsverstöße nach dem tödlichen Unfall - er ist einfach weiter gerast."

Woche für Woche besuchen Rubens Eltern die Unfallstelle. Zumindest juristisch haben sie nun mit dem Tod ihres einzigen gemeinsamen Kindes abgeschlossen.
Woche für Woche besuchen Rubens Eltern die Unfallstelle. Zumindest juristisch haben sie nun mit dem Tod ihres einzigen gemeinsamen Kindes abgeschlossen.  © Ralf Seegers

Für 24 Monate hat der Geschwindigkeitsfanatiker, der den Schüler innerorts mit 87 km/h erfasste, nun eine Fahrerlaubnissperre. Danach kann er sich wieder hinters Steuer setzen - vorausgesetzt er besteht die vorgeschriebene Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU).

Titelfoto: Ralf Seegers

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