Magdeburg-Anschlag: Dann startet der Prozess gegen den Todesfahrer
Magdeburg/Naumburg - Der Prozess gegen den Todesfahrer vom Weihnachtsmarkt beginnt am 10. November, so das Landgericht Magdeburg.

Es ist eines der größten Strafverfahren in der Nachkriegsgeschichte, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) am Freitag berichtete.
Ganze 147 Nebenkläger wurden bisher zugelassen - weitere Anträge liegen vor. Etwa 40 Anwälte sollen die Nebenkläger vertreten.
Taleb A. (50) wurde von der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg angeklagt, sechs Menschen getötet und mehr als 300 zum Teil schwer verletzt zu haben.
Seine Todesfahrt über den Weihnachtsmarkt am 20. Dezember dauerte der Generalstaatsanwaltschaft zufolge eine Minute und vier Sekunden - in der Zeit schädigte er 344 Menschen.
Bei dem Anschlag und in den Wochen darauf starben ein neunjähriger Junge sowie fünf Frauen im Alter von 45 bis 75 Jahren. Taleb A. wird von zwei Anwälten verteidigt.
Attentäter war vorher auffällig

Aufgrund des Ausmaßes des Anschlags wurde ein Interims-Gerichtsgebäude in der Landeshauptstadt errichtet.
Der 65 Meter lange und 30 Meter breite Verhandlungssaal bietet rund 450 Nebenklägern und ihren Anwälten sowie 200 Besuchern Platz.
Taleb A. hatte vorab im Maßregelvollzug in Bernburg mit psychisch erkrankten oder suchtmittelabhängigen Menschen gearbeitet. Dort sei er durch sein Temperament und fehlender Fachkenntnisse mehrfach auffällig geworden.
Kollegen hatten sich Anfang Februar des letzten Jahres Sorgen um die psychische Verfassung des späteren Attentäters gemacht. In aktuellen Briefen über seine Beweggründe zur Tat scheint er wirr. Schon Jahre davor wurde er durch Drohungen oder Rechtsstreitigkeiten mehrfach behördenauffällig.
Da er allerdings Islamgegner und eher dem rechtsextremen Spektrum zuzuordnen war, fiel er letztlich durch das Raster.
Laut der Generalstaatsanwaltschaft habe er "offenbar aus Unzufriedenheit und Frustration über den Verlauf und den Ausgang einer zivilrechtlichen Streitigkeit sowie die Erfolglosigkeit diverser Strafanzeigen gehandelt, und zwar mit dem Ziel, eine unbestimmte, möglichst große Anzahl von Personen und Personengruppen, die in den Fahrbereich seines Fahrzeugs gelangen würden, zu töten".
Originalmeldung von 7.58 Uhr, zuletzt aktualisiert 8.42 Uhr.
Titelfoto: Heiko Rebsch/dpa