Boateng-Urteil aufgehoben! Anwalt bezeichnet Verfahren als "erschütternd unfair"

München - Das Bayerische Oberste Landesgericht hat die Verurteilung gegen den früheren FC-Bayern-Star Jérôme Boateng (35) wegen Körperverletzung und Beleidigung aufgehoben.

Revision erfolgreich, Verfahren aber nicht vorbei: Ex-Bayern-Star Jérôme Boateng (35) muss sich weiter vor Gericht verantworten.
Revision erfolgreich, Verfahren aber nicht vorbei: Ex-Bayern-Star Jérôme Boateng (35) muss sich weiter vor Gericht verantworten.  © Peter Kneffel/dpa

Am heutigen Donnerstagvormittag hatte eine weitere Verhandlung gegen den Ex-Fußballnationalspieler begonnen.

Sein Anwalt, Leonard Walischewski, forderte eine Aufhebung des knapp vor einem Jahr gefallenen Urteils und bezeichnete das damalige Verfahren als "erschütternd unfair".

Wie der Jurist nach Angaben der Deutschen Presseagentur (dpa) weiter begründete, war sein Mandant "schon endgültig verurteilt, bevor das Berufungsverfahren überhaupt begonnen hatte."

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Boateng wurde damals wegen Angriff auf seine Ex-Freundin während eines gemeinsamen Urlaubs zu einer Geldstrafe von 1,2 Millionen Euro (120 Tagessätzen zu je 10.000 Euro) verurteilt. Walischewski gab an, der damalige Richter sei "nicht neutral" gewesen und warf dem Vorsitzenden vom Oktober 2022 "prozesswidriges und willkürliche Verhalten" vor.

Der Richter hätte – so der Anwalt – mitgewirkt, einen Befangenheitsantrag gegen sich selbst abzulehnen. Weitere Beweisanträge von Boateng oder dessen Verteidiger hätte der Richter als negativen Faktor angekündigt, der sich auf die Strafe auswirken könne.

Boateng-Prozess geht damit zurück an das Landgericht

Die Verteidiger hatten für den Fußballprofi Freispruch gefordert und unterstellten der Ex-Partnerin des 35-Jährigen, Vorwürfe erfunden und "instrumentalisiert" zu haben. Nun gab das Gericht der Revision statt, die sowohl von Boateng, aber auch von der Nebenklage und der Staatsanwaltschaft eingelegt wurde.

Das Verfahren geht damit an das Landgericht München I zurück. Sollte sich auch dann noch einmal das Urteil bestätigen, wäre Boateng vorbestraft. Dies ist immer dann der fall, wenn die Strafe mindestens 90 Tagessätze beträgt.

Der Fußballweltmeister von 2014 war bis vor wenige Wochen beim französischen Fußball-Erstligisten Olympique Lyon im Einsatz und ist derzeit vereinslos.

Originalmeldung von 11.31 Uhr, letzte Aktualisierung um 11.52 Uhr.

Titelfoto: Peter Kneffel/dpa

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