"Habe solche Schuldgefühle": Tränen im Prozess um das Zugunglück von Garmisch

Von Regina Wank

München - Am Dienstag begann der Prozess um das Zugunglück in Garmisch-Partenkirchen vom 2. Juni 2022. Vor dem Landgericht München II müssen sich zwei Bahnmitarbeiter verantworten.

Ein beschuldigter Bahnmitarbeiter (M.) steht vor Prozessbeginn um das tödliche Zugunglück in Garmisch-Partenkirchen.
Ein beschuldigter Bahnmitarbeiter (M.) steht vor Prozessbeginn um das tödliche Zugunglück in Garmisch-Partenkirchen.  © Peter Kneffel/dpa

Die beiden Angeklagten zeigen sich tief getroffen. "Ich habe solche Schuldgefühle", sagte einer der Männer nach der Verlesung der Anklage.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihm fahrlässige Tötung vor, weil er am Abend zuvor einen Hinweis auf Unregelmäßigkeiten an der Strecke nicht weitergegeben habe.

Er habe die Meldung nicht so verstanden, dass eine sofortige Reaktion nötig gewesen wäre, verteidigte sich der damalige Fahrdienstleiter. Die spätere Weitergabe habe er dann versäumt, "ich kann Ihnen nicht sagen, warum", sagte der Mann unter Tränen.

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Das Unglück ereignete sich im Juni 2022: Bei Garmisch-Partenkirchen entgleiste ein Regionalzug. Vier Frauen und ein 13-Jähriger starben. 78 Menschen wurden verletzt, 16 von ihnen schwer.

Die Strecke war monatelang gesperrt, der Schaden an Fahrzeugen und Infrastruktur belief sich auf geschätzt 4,75 Millionen Euro.

Ursache des Zugunglücks waren laut verschiedener Gutachten marode Betonschwellen. Wegen chemischer Reaktionen im Inneren des Stahlbetonkerns waren die Schwellen nicht mehr tragfähig genug.

Zugunglück in Garmisch-Partenkirchen mit fünf Toten vom 3. Juni 2022.
Zugunglück in Garmisch-Partenkirchen mit fünf Toten vom 3. Juni 2022.  © Angelika Warmuth/dpa

Zweite Angeklagte denkt "jeden Tag an den Unfall"

Dem zweiten Angeklagten wirft die Staatsanwaltschaft ebenfalls fahrlässige Tötung vor.

Er habe als Bezirksleiter Fahrbahn nicht dafür gesorgt, dass die beschädigten Gleisschwellen rechtzeitig ausgetauscht würden. Der rechtzeitige Austausch hätte das Todesgeschehen sicher verhindert, so die Staatsanwältin.

Der Mann erklärte, er hätte der Sache mehr auf den Grund gehen können und auch müssen. "Jeden Morgen, jeden Tag, denke ich an den Unfall", sagt. "Es tut mir sehr leid, dass ich das Unglück nicht habe verhindern können."

Ursprünglich wurde gegen drei Bahnmitarbeiter Anklage erhoben – ein Verfahren wurde jedoch eingestellt. Für den Prozess sind 19 Termine bis zum 15. Januar 2026 festgesetzt.

Titelfoto: Montage: Peter Kneffel/Angelika Warmuth/dpa

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