Schock-Video im Prozess um Dreifachmord: "Na, dann lasse ich Euch mal weiter schlafen"

München - "Gute Freunde kann niemand trennen – außer wenn einer der Freunde dringend Geld braucht", sagt Staatsanwältin Julia Wiesenbauer. "Dann hört auch die beste Freundschaft auf."

Die zwei wegen Mordes angeklagten Männer (l. und r.) stehen vor Beginn der Verhandlung im Hochsicherheitsgerichtssaal vom Landgericht München II neben ihren Rechtsanwälten Sarah Stolle (2.v.l.), Alexander Stevens (3.v.l.), Alexander Betz (4.v.l.) und Gerhard Bink (5.v.l.).
Die zwei wegen Mordes angeklagten Männer (l. und r.) stehen vor Beginn der Verhandlung im Hochsicherheitsgerichtssaal vom Landgericht München II neben ihren Rechtsanwälten Sarah Stolle (2.v.l.), Alexander Stevens (3.v.l.), Alexander Betz (4.v.l.) und Gerhard Bink (5.v.l.).  © Sven Hoppe/dpa

Im Prozess um einen Dreifachmord in Starnberg fordert die Staatsanwaltschaft am Montag vor dem Landgericht München II hohe Jugendstrafen wegen Mordes für die beiden 21 und 22 Jahre alten Angeklagten. Die Staatsanwältin spricht sich in ihrem Plädoyer für jeweils 13 Jahre und sechs Monate Haft aus und den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der inzwischen 22 Jahre alte Hauptangeklagte im Januar 2020 seinen Freund und dessen Eltern erschoss. Angeklagt ist er unter anderem wegen dreifachen Mordes.

Sein 21 Jahre alter Mitbewohner soll den Mord am gemeinsamen Kumpel mit geplant und den Haupttäter zum Tatort gefahren haben. Er steht wegen Mordes in einem Fall vor Gericht.

Überraschendes Urteil: Freispruch nach Mord vor 45 Jahren
Gerichtsprozesse München Überraschendes Urteil: Freispruch nach Mord vor 45 Jahren

Die Forderung der Staatsanwaltschaft ist in zweifacher Hinsicht ungewöhnlich: Eigentlich gilt im Jugendstrafrecht auch bei Mord eine Höchststrafe von zehn Jahren. Werden Heranwachsende - also Menschen zwischen 18 und 21 Jahren - aber nach Jugendstrafrecht verurteilt, sind in seltenen Fällen bei Mord mit besonderer Schwere der Schuld aber bis zu 15 Jahren möglich.

Und zweitens fordert die Anklagebehörde die gleiche Strafe für den 22 Jahre alten Mann, der zugegeben hat, drei Menschen erschossen zu haben und den 21-Jährigen, der die Tat zwar mitgeplant haben soll, am Tatort aber gar nicht anwesend war.

Laut Anklage fuhr er seinen Freund und Mitbewohner zum Tatort und holte ihn nach den mutmaßlichen Morden wieder dort ab.

Dreifachmord von Starnberg: Opfer "förmlich hingerichtet"

In diesem Starnberger Wohnhaus trug sich die schreckliche Tat damals zu. (Archiv)
In diesem Starnberger Wohnhaus trug sich die schreckliche Tat damals zu. (Archiv)  © Lino Mirgeler/dpa

Der Hauptangeklagte hat die Taten allerdings - im Gegensatz zu seinem Mitangeklagten - im Prozess gestanden und zugegeben, dass er durch die Morde auch an die Waffen kommen wollte, die sein Kumpel illegal besaß, um sie für viel Geld zu verkaufen.

Außerdem habe er einen Amoklauf verhindern wollen, den sein Freund in einem Einkaufszentrum geplant habe. Dass es diese Pläne für das schwere Verbrechen gab, bezweifelte die Staatsanwaltschaft nicht. Dies "rechtfertigt die Tat aber nicht im Ansatz", heißt es im Schlussplädoyer der Anklagebehörde.

Die schreckliche Tat aus dem Januar 2020 hatte auch darum Schlagzeilen gemacht, weil die Ermittler zunächst auf einer falschen Spur waren und davon ausgegangen waren, der junge Mann habe zunächst seine Eltern und dann sich selbst erschossen. Doch schließlich mussten Polizei und Staatsanwaltschaft feststellen, dass es sich hierbei nicht um ein Familiendrama gehandelt hatte.

Kurioser Prozess in München: Opfer zahlte Millionensumme an angeblichen Hellseher!
Gerichtsprozesse München Kurioser Prozess in München: Opfer zahlte Millionensumme an angeblichen Hellseher!

Die drei Opfer hätten "auf grausame und demütigende Art und Weise sterben" müssen, seien "förmlich hingerichtet" worden, heißt es im Plädoyer der Staatsanwaltschaft.

Dreifachmord von Starnberg: "Eine noch größere Verhöhnung der Opfer ist kaum noch möglich"

Die Ermittler gingen damals zunächst von einem Familiendrama aus. Doch schließlich mussten Polizei und Staatsanwaltschaft feststellen, dass alles wohl ganz anders war.
Die Ermittler gingen damals zunächst von einem Familiendrama aus. Doch schließlich mussten Polizei und Staatsanwaltschaft feststellen, dass alles wohl ganz anders war.  © Angelika Warmuth/dpa

Im Prozess waren Videos davon gezeigt worden, wie der geständige Hauptangeklagte die drei Menschen filmt, auf die er gerade geschossen hat.

"Der atmet noch, hm", sagt er darin über seinen Freund. "Na, dann lasse ich Euch mal weiter schlafen", sagte er zynisch über die Leichen von dessen Eltern.

"Eine noch größere Verhöhnung der Opfer ist kaum noch möglich", sagt Wiesenbauer.

Sie spricht von einer "geistigen und moralischen Verrohung der Angeklagten, wie sie nur selten anzutreffen ist" und sagt:

"Ein Menschenleben war hier offensichtlich nichts wert."

Titelfoto: Sven Hoppe/dpa

Mehr zum Thema Gerichtsprozesse München: