Ungewöhnliches Plädoyer: Angeklagter nicht intelligent genug für Mord?

München - Im wieder aufgerollten Prozess gegen einen des Mordes angeklagten Ehemann (64) hat die Verteidigung ein ungewöhnliches Plädoyer gehalten.

Im Jahr 2022 wurde der Mann (64) freigesprochen. Nachdem der BGH diese Entscheidung aufgehoben hatte, wird nun vor dem Landgericht verhandelt.
Im Jahr 2022 wurde der Mann (64) freigesprochen. Nachdem der BGH diese Entscheidung aufgehoben hatte, wird nun vor dem Landgericht verhandelt.  © Peter Kneffel/dpa

Sein Anwalt sagte am Freitag vor dem Landgericht München I, "so intelligent ist der Angeklagte nicht, dass er seine Frau erschießt und dann sich diese Geschichte in kürzester Zeit ausdenkt".

Für den 64-Jährigen spreche auch die Tatsache, dass er den Tatabend in den vergangenen acht Jahren neunmal gleichlautend geschildert habe.

Die Staatsanwaltschaft stellte den Angeklagten hingegen als einen brutalen und gewalttätigen Menschen dar - die Tat sei ihm nicht persönlichkeitsfremd und müsse mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe geahndet werden.

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Die Anklage geht davon aus, dass der Mann seine Ehefrau "von Eifersucht getrieben" umgebracht hat. Hingegen sagte der Bosnier, seine Frau habe suizidale Gedanken gehabt. An jenem Abend habe er seiner Frau bei einem Gerangel eine Waffe aus der Hand nehmen wollen, als sich ein Schuss gelöst habe.

Der Tod der Frau im Jahr 2015 war lange als Suizid behandelt worden. Als es im Februar 2022 doch zum Prozess kam, wurde der Angeklagte trotz Zweifeln der Kammer aus Mangel an Beweisen freigesprochen.

Der Bundesgerichtshof hob diese Entscheidung jedoch im Dezember auf.

Titelfoto: Peter Kneffel/dpa

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