Nach Messer-Terror in Bielefeld: Höchststrafe für Angeklagten!

Düsseldorf - Für den Terroranschlag auf feiernde Menschen in Bielefeld ist der Attentäter zu lebenslanger Haft verurteilt worden.

Unmittelbar nach der Tat konnte der Tatverdächtige am 19. Mai 20225 festgenommen und abtransportiert werden.  © Tim Oelbermann/dpa

Das Düsseldorfer Oberlandesgericht sprach den 36-jährigen Syrer wegen vierfachen versuchten Mordes schuldig, stellte die besondere Schwere seiner Schuld fest und ordnete Sicherungsverwahrung an.

Er habe mit dem Anschlag seine dschihadistischen Ziele verfolgt, sagte der Vorsitzende Richter.

Damit verhängte das Gericht die Höchststrafe, wie sie von der Bundesanwaltschaft beantragt worden war. Dem Angeklagten fehle jegliche Empathie mit den Opfern.

Gerichtsprozesse NRW Ex-Sozialamt-Mitarbeiter zockt Kreis über eine Million ab: "War zu verlockend"

Wegen seiner radikal-islamischen Gesinnung sei der Syrer nach wie vor gefährlich und seine Prognose ausgesprochen ungünstig, hatte die Bundesanwaltschaft ausgeführt.

Die Verteidiger hatten auf eine schwere Kindheit des Angeklagten verwiesen und auf die Depression, die ihm ein psychiatrischer Gutachter attestiert hatte. 

Anzeige
Nach der Tat auf feiernde Fans von Arminia Bielefeld legten Menschen Blumen nieder.  © Friso Gentsch/dpa

Angeklagter schickte Bekennervideo

Der Angeklagte muss lebenslänglich hinter Gitter.  © Federico Gambarini/dpa

Nach Angaben des Staatsanwalts war der 36-Jährige bereits in Syrien jahrelang in den Reihen des IS aktiv, hatte den Treueeid auf den Kalifen geschworen, bevor er von kurdischen Einheiten als IS-Mann festgenommen und acht Monate inhaftiert gewesen sei. 2023 kam er nach Deutschland. 

Vor dem Anschlag habe er ein Bekennervideo an einen IS-Kontaktmann geschickt, das aber nicht veröffentlicht worden sei. Zudem habe er einen Zettel mit der selbst gezeichneten IS-Flagge bei sich getragen. 

Er habe möglichst viele Menschen töten wollen. Erst als er seinen selbst gebauten Stockdegen verlor und sich entschlossenem Widerstand gegenübersah, habe er die Flucht ergriffen.

Gerichtsprozesse NRW Kopfschuss vor Bar: Türsteher sagt nach brutaler Tat vor Gericht aus

Einen Tag später, am Abend des 19. Mai, war er in Heiligenhaus bei Düsseldorf festgenommen worden, weil ihn ein Cousin an die Polizei verriet.

Kränkbar, intolerant und gewaltbereit

Laut psychiatrischem Gutachter ist der Angeklagte tiefgreifend islamistisch radikalisiert. Die islamistisch-dschihadistische Ideologie sei fester Bestandteil seiner Persönlichkeit und seines Wertesystems. Dafür habe er sogar den Kontaktabbruch zu seinen Kindern in Kauf genommen. Er sei kränkbar, intolerant und gewaltbereit. 

In Deutschland habe sich seine psychische Lage verschlechtert, nachdem der Familiennachzug gestoppt worden sei, er keine Arbeit gefunden und kein Deutsch gelernt habe. Die Teilnahme an einem Deradikalisierungsprogramm hatte der Syrer abgelehnt.

Erstmeldung vom 1. Juni 2026, 6.05 Uhr; letzte Aktualisierung um 10.47 Uhr.

Mehr zum Thema Gerichtsprozesse NRW: