Nach Lebenslänglich-Urteil: Mörder von Kezhia (†19) geht in Revision!

Stendal/Leipzig - Im Prozess um die ermordete Kezhia H. (†19) war ein 43-Jähriger zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Der Angeklagte legt gegen dieses Urteil nun Revision ein.

Tino B. (43) wurde im Fall Kezhia (†19) zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Verteidigung geht in Revision.
Tino B. (43) wurde im Fall Kezhia (†19) zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Verteidigung geht in Revision.  © Simon Kremer/dpa

Wie MDR Sachsen-Anhalt von Anwältin Julia Melz erfuhr, geht Tino B., der am Montag am Landgericht Stendal zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt worden war, in Berufung.

Dies sei selbstverständlich, so Melz. Während des Prozesses hatte die Verteidigung des Angeklagten verschiedene Anträge, beispielsweise Kezhias Krankenakte, angefordert.

Diese wurden aber von Richter Ulrich Galler abgelehnt. Aus diesem Grund hatte die Anwältin noch am letzten Verhandlungstag einen Befangenheitsantrag eingereicht, da Galler ihrer Ansicht nach voreingenommen war.

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Tino B. gab in einem Geständnis im Oktober an, die 19-Jährige aus Klötze (Sachsen-Anhalt) mit 32 Messerstichen getötet und schließlich ihre Leiche angezündet und verscharrt zu haben.

Dafür wurde er am 29. Januar zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt und sollte zudem 40.000 Euro Schmerzensgeld an Kezhias Familie zahlen und die Beerdigungs- und Gerichtskosten decken.

Der Bundesgerichtshof Leipzig kümmert sich nun um die Revision.

Titelfoto: Simon Kremer/dpa

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