Eklat um Wildpinkler: Mann hetzt Hunde auf Hausmeister

Zwickau/Plauen - In Plauen (Vogtlandkreis) ist ein Streit ums Wildpinkeln eskaliert.

Der Streit ereignete sich auf einem Betriebsgelände hinter der Plauener "Fressnapf"-Filiale.
Der Streit ereignete sich auf einem Betriebsgelände hinter der Plauener "Fressnapf"-Filiale.  © Ellen Liebner

Zwei Männer (31, 32) waren mit ihren Hunden auf einem Privatgelände am "Fressnapf" unterwegs. Einer der beiden Tierhalter erleichterte sich an einem Häuschen. Als der Hausmeister (71) den Wildpinkler zur Rede stellen wollte, brannten bei seinem Kumpel die Sicherungen durch.

Das Opfer wurde mehrfach gebissen. Der Fall landete nun am Landgericht Zwickau. Wie viele Plauener nutzen der Angeklagte Tom P. (32) und sein Kumpel (31) den Weg hinter der "Fressnapf"-Filiale zum Gassigehen.

Das Areal ist jedoch Betriebsgelände, auf einem Schild steht "Betreten verboten". Hausmeister Hans W. renovierte an jenem Märztag 2021 ein Häuschen, als es wie ein kleiner Regenschauer "rieselte".

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"Ich bin dann raus, habe gesehen, wie einer gegen die Wand pinkelte, und habe gesagt, dass sie das Gelände verlassen sollen."

Die Tierhalter zogen weiter. Als W. jedoch Beweisfotos schießen wollte, eskalierte die Situation. "Er (Tom P., d. Red) ist mit heruntergezogener Kapuze und seinen Hunden auf mich zugelaufen. Ich hatte zwei Tiere gleichzeitig am Bein. Einer hat sich im Oberschenkel verbissen, der andere in meiner Wade."

Der Gebissene kam in die Klinik. Tom P. gestand die Tat. "Es tut mir leid, dass das so eskaliert ist", entschuldigte er sich.

Unter den bissigen Hunden war eine Amerikanische Bulldogge. (Symbolfoto)
Unter den bissigen Hunden war eine Amerikanische Bulldogge. (Symbolfoto)  © PantherMedia
Einer der Männer pinkelte gegen eine Hauswand. (Symbolbild)
Einer der Männer pinkelte gegen eine Hauswand. (Symbolbild)  © IMAGO/Michael Gstettenbauer

Der vorbestrafte Plauener wurde wegen gefährlicher Körperverletzung zu zehn Monaten Haft auf Bewährung (Bewährungszeit: zwei Jahre) und einer Zahlung von 2250 Euro Schmerzensgeld verurteilt. In der Strafverfolgung wird ein Hund als gefährliches Werkzeug eingestuft.

Titelfoto: IMAGO/Michael Gstettenbauer, Ellen Liebner

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