Zwickau - Einfach nur brutal! Aboubaker B. (22) lieferte sich mit einem jungen Tunesier (25) einen Faustkampf in der Zwickauer Innenstadt. Als sein Kontrahent am Boden lag, zückte der 22-Jährige ein Messer und stach mehrfach auf ihn ein. Die Staatsanwaltschaft klagte den Messerstecher wegen versuchten Mordes an. Nun die Wendung.
Der Marokkaner traf sich am Nachmittag des 26. Oktober 2025 auf dem Schuhmannplatz in Zwickau mit seinem Kontrahenten. Beide trafen sich für eine Schlägerei.
Als sein Gegner zu Boden ging, zückte Aboubaker ein Messer und stach laut Anklage "mehrfach in die Brust- und Bauchhöhle". "Hierdurch wurde der Geschädigte schwer verletzt", teilt das Landgericht Zwickau mit.
Bei dem Prozess ging es für den Marokkaner um einiges. Der Vorwurf des versuchten Mordes stand im Raum. Doch der Richter entschied anders.
"Nach den Aussagen der vernommenen Zeugen hat der Angeklagte von weiteren Messerstichen freiwillig abgelassen, obwohl ihm dies - bis hin zur Tötung - ohne weiteres möglich gewesen wäre", heißt es in der Urteilsbegründung.
Bedeutet: Weil Aboubaker nicht weiter auf sein Opfer einstach, kommt er nun mit einer deutlich geringeren Strafe davon. Die Staatsanwaltschaft forderte am Ende eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten, die Verteidigung beantragte zwei Jahren und sechs Monate.
Richter Jörg Burmeister verurteile den 22-Jährigen schlussendlich wegen gefährlicher Körperverletzung zu drei Jahren Knast.
Messerstecher entschuldigt sich, zeigt vor Gericht Reue
Die Strafe hätte höher ausfallen können. Aber: Vor Gericht zeigte der 22-Jährige Reue, gab ein Geständnis ab und entschuldigte sich bei seinem Kontrahenten. "Überdies war der Angeklagte nicht vorbestraft", teilt das Gericht mit.
Gegen ihn sprach allerdings, dass das Opfer erhebliche Verletzungen erlitten hatte, der junge Mann musste operiert werden. Noch bis heute leidet der 25-Jährige unter den Folgen der Tat.
Aboubaker bleibt weiter in Untersuchungshaft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.