Patienten-Testament gefälscht: Schwester Stephanie muss in den Knast
Zwickau - Sie fälschte das Testament eines Verstorbenen und kassierte dadurch mehr als 600 000 Euro. Krankenschwester Stephanie M. (41) bekam dafür am Montag die Quittung. Das Landgericht Zwickau verurteilte sie zu mehr als vier Jahren Haft.
Worum ging es: Amtsrichter Ekkehard E. (†80) war Patient in der ehemaligen Paracelsus-Klinik in Zwickau, in der auch Krankenschwester Stephanie arbeitete.
Nachdem der Jurist 2021 verstorben war, reichte sie zunächst ein maschinengeschriebenes Testament mit einer gefälschten Unterschrift von Ekkehard E. ein - dies hatte jedoch keinen Bestand. Später wurde ein handschriftliches Testament ans Zwickauer Amtsgericht gesendet.
Die Angeklagte bekam daraufhin einen Erbschein und erlangte das Vermögen des Mannes: 641.000 Euro!
Stephanies Ex-Freund sagte später bei der Polizei aus, dass bei dem Erbe etwas nicht mit rechten Dingen zugehe - dadurch kam das Verfahren ins Rollen.
Angeklagte wegen Betrugs, Unterschlagung und Urkundenfälschung verurteilt
Vor Gericht erzählte die Angeklagte mehrere Versionen: Unter anderem gab sie an, dass sie das handschriftliche Testament in der Wohnung des Verstorbenen gefunden habe.
"Keine dieser Varianten hält die Kammer für glaubhaft", so die Vorsitzende Richterin Daniela Sonntag (44). Ein Motiv: Habgier.
Das Konto der Angeklagten war durch Schulden im Minus gewesen. Zudem fanden sich auf Stephanies Handy laut Gericht "Übungstestamente", die sie zur Probe geschrieben haben soll.
Wegen Unterschlagung, Betrugs und Urkundenfälschung wurde Stephanie zu vier Jahren und drei Monaten verurteilt.
Da jedoch keine Fluchtgefahr besteht, wurde kein sofortiger Haftbefehl erlassen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig: Die Verteidigung will in Revision gehen.
Titelfoto: Sven Gleisberg

