Patienten-Testament gefälscht: Schwester Stephanie muss in den Knast

Zwickau - Sie fälschte das Testament eines Verstorbenen und kassierte dadurch mehr als 600 000 Euro. Krankenschwester Stephanie M. (41) bekam dafür am Montag die Quittung. Das Landgericht Zwickau verurteilte sie zu mehr als vier Jahren Haft.

Der Verstorbene Ekkehard E. (†80) lag in der ehemaligen Paracelsus-Klinik in Zwickau - dort arbeitete Stephanie M. als Krankenschwester.
Der Verstorbene Ekkehard E. (†80) lag in der ehemaligen Paracelsus-Klinik in Zwickau - dort arbeitete Stephanie M. als Krankenschwester.  © Sven Gleisberg

Worum ging es: Amtsrichter Ekkehard E. (†80) war Patient in der ehemaligen Paracelsus-Klinik in Zwickau, in der auch Krankenschwester Stephanie arbeitete.

Nachdem der Jurist 2021 verstorben war, reichte sie zunächst ein maschinengeschriebenes Testament mit einer gefälschten Unterschrift von Ekkehard E. ein - dies hatte jedoch keinen Bestand. Später wurde ein handschriftliches Testament ans Zwickauer Amtsgericht gesendet.

Die Angeklagte bekam daraufhin einen Erbschein und erlangte das Vermögen des Mannes: 641.000 Euro!

Neonazis prügelten auf Linke ein - jetzt stehen die Täter vor Gericht
Gerichtsprozesse Sachsen Neonazis prügelten auf Linke ein - jetzt stehen die Täter vor Gericht

Stephanies Ex-Freund sagte später bei der Polizei aus, dass bei dem Erbe etwas nicht mit rechten Dingen zugehe - dadurch kam das Verfahren ins Rollen.

Stephanie M. (41) wurde am Montag zu mehr als vier Jahren Gefängnis verurteilt.
Stephanie M. (41) wurde am Montag zu mehr als vier Jahren Gefängnis verurteilt.  © Sven Gleisberg

Angeklagte wegen Betrugs, Unterschlagung und Urkundenfälschung verurteilt

Richterin Daniela Sonntag (44) hielt die Aussagen der Angeklagten für unglaubwürdig.
Richterin Daniela Sonntag (44) hielt die Aussagen der Angeklagten für unglaubwürdig.  © Pastierovic

Vor Gericht erzählte die Angeklagte mehrere Versionen: Unter anderem gab sie an, dass sie das handschriftliche Testament in der Wohnung des Verstorbenen gefunden habe.

"Keine dieser Varianten hält die Kammer für glaubhaft", so die Vorsitzende Richterin Daniela Sonntag (44). Ein Motiv: Habgier.

Das Konto der Angeklagten war durch Schulden im Minus gewesen. Zudem fanden sich auf Stephanies Handy laut Gericht "Übungstestamente", die sie zur Probe geschrieben haben soll.

Nach mehrfachem sexuellen Missbrauch von Kindern: Horror-Eltern müssen ins Gefängnis
Gerichtsprozesse Sachsen Nach mehrfachem sexuellen Missbrauch von Kindern: Horror-Eltern müssen ins Gefängnis

Wegen Unterschlagung, Betrugs und Urkundenfälschung wurde Stephanie zu vier Jahren und drei Monaten verurteilt.

Da jedoch keine Fluchtgefahr besteht, wurde kein sofortiger Haftbefehl erlassen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig: Die Verteidigung will in Revision gehen.

Titelfoto: Sven Gleisberg

Mehr zum Thema Gerichtsprozesse Sachsen: