Gerichtsprozess wegen Abrechnungsbetrug von über einer halben Million Euro

Zwickau - Es geht um eine Mega-Betrugsserie, die 2018 im Ambulanten Reha-Zentrum (ARZ) Zwickau stattgefunden hat.

Das Ambulante Reha-Zentrum in Zwickau war 2018 Ort einer Betrugsserie.
Das Ambulante Reha-Zentrum in Zwickau war 2018 Ort einer Betrugsserie.  © Kristin Schmidt

Der ehemalige Geschäftsführer Maik B. (41), sowie sein Kollege Andrey E. (45) und Mitarbeiter Steve T. (35) sollen in einer Vielzahl von Fällen Leistungen zu Unrecht abgerechnet haben. Die Betrugssummen sind immens.

Maik B. und Andrey E. vertraten im Jahr 2018 das ARZ als Geschäftsführer sowie als Leiter. In dieser Zeit sollen sie laut Anklage von Januar bis Juni gegenüber 36 Kostenträgern wie Krankenkassen und anderen Versicherungen nicht ordnungsgemäß erbrachte Leistungen abgerechnet haben.

Dies geschah in 957 Fällen! Dadurch gab es unrechtmäßige Zahlungen in Höhe von 519.670 Euro.

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Sie sollen laut Staatsanwaltschaft gewusst haben, dass Leistungen vom Mitarbeiter Steve T. erbracht wurden, der damals als Mitarbeiter im ARZ tätig war. Das Problem: T. hatte zu diesem Zeitpunkt weder eine abgeschlossene Berufsausbildung noch eine Zusatzqualifikation vorzuweisen.

Steve T. soll 783-mal geschummelt haben - sodass hier eine Summe von 506.398 Euro zustande kam!

Der Ex-Mitarbeiter Steve T. (35) muss sich vor dem Zwickauer Landgericht wegen gemeinschaftlichen, gewerbsmäßigen Betrugs verantworten.
Der Ex-Mitarbeiter Steve T. (35) muss sich vor dem Zwickauer Landgericht wegen gemeinschaftlichen, gewerbsmäßigen Betrugs verantworten.  © Kristin Schmidt
Auch der ehemalige Geschäftsführer Maik B. (41) muss sich verantworten.
Auch der ehemalige Geschäftsführer Maik B. (41) muss sich verantworten.  © Kristin Schmidt

Drei weitere Verhandlungstage angesetzt

Ebenfalls auf der Anklagebank: der Ex-Leiter Andrey E. (45).
Ebenfalls auf der Anklagebank: der Ex-Leiter Andrey E. (45).  © Kristin Schmidt

Sowohl Steve T. als auch Andrey E. gaben am heutigen Mittwoch keine Erklärung zum Vorwurf des gemeinschaftlichen, gewerbsmäßigen Betruges ab.

B.s Verteidiger Jürgen Hoppe (58) erklärte, sein Mandant habe "sich nicht strafbar gemacht". Dabei gab Hoppe unter anderem an, dass Maik B. als Geschäftsführer nicht in "die Einteilung von Mitarbeitern" involviert gewesen sei.

Für den Prozess sind drei weitere Verhandlungstage angesetzt. Am morgigen Donnerstag wollen sich auch die beiden anderen Angeklagten zur Sache einlassen. 60 Zeugen sollen gehört werden.

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Am 19. März soll voraussichtlich ein Urteil fallen.

Titelfoto: Bildmontage: Kristin Schmidt

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