Nach Weihnachtsfeier kontrolliert: Eis-König beleidigte Polizisten

Pirna - Wäre er doch bloß cool geblieben. Andreas N. (58), seit 2008 Chef eines berühmten sächsischen Eisherstellers, beleidigte Polizeibeamte. Am gestrigen Mittwoch musste sich der Unternehmer vor dem Amtsgericht Pirna für seine Auslassungen verantworten.

Unternehmer Andreas N. (58) am Mittwoch vor dem Amtsgericht in Pirna.
Unternehmer Andreas N. (58) am Mittwoch vor dem Amtsgericht in Pirna.  © Peter Schulze

"In 30 Jahren Berufsausübung musste ich mich noch nie so lange mit einer Beleidigung auseinandersetzen", sagte der Staatsanwalt nach fast vierstündiger Verhandlung. Was war geschehen?

Am 16. Dezember 2021 war Andreas N. mit seinem Jeep von einer Weihnachtsfeier auf dem Weg nach Hause. Dabei rauschte der Angeklagte in Köttewitz bei Dohna wohl mit überhöhter Geschwindigkeit an einem Polizeiauto vorbei. Einige Hundert Meter weiter zogen die drei Beamten den Raser aus dem Verkehr.

Schnell wurde aus der Begegnung ein hitziges Wortgefecht. "Er hat uns permanent geduzt und gesagt, wir sollen mal richtig arbeiten und lieber wieder Pfeil und Bogen suchen gehen", erklärte ein betroffener Polizist (26) die Situation der Richterin.

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Die genannten Gegenstände waren eine Anspielung auf eine 2021 hochgenommene Telegram-Gruppe. Zudem hat Andreas N. einem Beamten den Vogel gezeigt. Der Angeklagte selbst wies die Vorwürfe am Mittwoch von sich.

Andreas N. wurde zu einer Geldstrafe verurteilt

Wegen einer blendenden Leuchte hat Andreas N. (59) einem Polizisten den Vogel gezeigt.
Wegen einer blendenden Leuchte hat Andreas N. (59) einem Polizisten den Vogel gezeigt.  © 123RF

Der Prozess zog sich stundenlang hin. Der Anwalt des Unternehmers wollte den Ablauf des Geschehens bis ins letzte Detail rekonstruieren. Drei Zeugen wurden befragt.

Zudem kam ans Licht, dass Andreas N. nun auch selbst Strafanzeige gegen die Polizisten erstattet hat - wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung.

Das vorläufige Urteil in Pirna: Andreas N. hat sich der Beleidigung schuldig gemacht. Zu den Gerichtskosten kommt eine Geldstrafe in Höhe von 1050 Euro.

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Zum Schluss wenigstens ein Quäntchen Einsicht: "Für Teile meiner Äußerungen möchte ich mich bei den Beamten entschuldigen."

Titelfoto: Peter Schulze, 123rf

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