Dramatisches Geständnis: Schützt "geistige Umnachtung" den Axtmörder vorm Gefängnis?

Zwickau/Lichtenstein - Prozessauftakt vor dem Zwickauer Landgericht im Fall des Axtmordes von Lichtenstein!

Axtmörder René K. (39): "Ich habe das Allerschlimmste getan, was man im Leben machen kann. Es ist durch nichts zu rechtfertigen."
Axtmörder René K. (39): "Ich habe das Allerschlimmste getan, was man im Leben machen kann. Es ist durch nichts zu rechtfertigen."  © Ralph Kunz

Der ehemalige Athletiktrainer des FSV Zwickau, René K. (39), richtete im Sommer 2023 seinen früheren Jugendtrainer (†53) mit mindestens fünf Axthieben regelrecht hin, weil er ihn im Alter von 15 Jahren missbraucht haben soll. Am heutigen Mittwoch legte er ein umfassendes Geständnis ab.

Am ersten Prozesstag im vollen Gerichtssaal kamen erschütternde Details ans Licht. Unter Tränen schilderte der Angeklagte, wie er nach Jahren wieder Kontakt zu Sven H. suchte. Bei einem Treffen in seinem Haus sprach er ihn auf den Vorfall an.

Nach dessen Antwort, es tue ihm leid, sei er in den Garten gegangen und dann fehle ihm jegliche Erinnerung. Er habe erst später die schlimm zugerichtete Leiche vorgefunden.

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Die Anklage wirft ihm vor, den arglos auf der Couch sitzenden Mann hinterrücks mit einer Axt aus dem Garten ermordet zu haben.

Angeklagter wollte sich nach einem Gedächtnisschwund Klarheit verschaffen

Jörg Burmeister (51) ist der Vorsitzende Richter im Axtmord-Prozess am Landgericht Zwickau.
Jörg Burmeister (51) ist der Vorsitzende Richter im Axtmord-Prozess am Landgericht Zwickau.  © Ralph Kunz

Eine große Rolle im Verfahren spielt der Gedächtnisschwund des Angeklagten nach einem Verkehrsunfall im Jahr 2011. K.s resolute Verteidigerin Ines Kilian (54) aus Dresden erklärte, ihren Mandanten hätten danach Träume gequält, in denen für ihn das Erlebte wiederkehrte.

Nach einem Tipp eines Fußballkollegen sei René K. wieder auf die Person seines früheren Trainers aufmerksam geworden und wollte sich daraufhin Klarheit verschaffen.

Die Verteidigung will die Schuldunfähigkeit von René K. durch "geistige Umnachtung" nachweisen und hat die Bestellung des international anerkannten Gedächtnisforschers Hans-Joachim Markowitsch (75) von der Uni Bielefeld als Gutachter durchgesetzt.

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In der Untersuchungshaft sei seine Erinnerung an den Tattag dann wiedergekommen, antwortete der 39-Jährige nach seinem Geständnis auf eine Frage des Oberstaatsanwalts Jörg Rzehak (62).

Der Prozess wird im April fortgesetzt.

Titelfoto: Ralph Kunz

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