Wirre Schreiben! Reichsbürger droht Stadtchef mit Kontopfändung

Dohna - Es ist eine Belastung für die Justiz – und doch bringt sie auch dem Angeklagten nichts als Ärger: Reichsbürger Timo P. (49) wollte wohl eine Zwangsvollstreckung verhindern, schickte dazu Dohnas Bürgermeister Ralf Müller (54, CDU) wirre Schreiben und drohte mit angeblichen Geldstrafen. Wegen Nötigung muss er jetzt selbst zahlen.

Reichsbürger Timo P. (49) drohte mit Strafzahlungen und muss nun selbst zahlen.
Reichsbürger Timo P. (49) drohte mit Strafzahlungen und muss nun selbst zahlen.  © Steve Schuster

Dass das kein einfacher Prozess wird, wurde schon zu Beginn klar: Statt auf der Anklagebank nahm Timo P. im Zuschauerraum Platz, sah sich selbst nur als "Begünstigter der Person Timo P.".

Auch nennt er sich in seinen Schreiben "Timo, Mann aus dem Hause P.". In der Reichsbürger-Szene gängiger Usus.

Zudem sieht sich der arbeitslose Müglitztaler als Staatsangehöriger des "Königreichs Preußen".

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So sah er sich wohl im Recht, als die Gemeinde Dohna am 22. September 2021 eine Zwangsvollstreckung und Kontopfändung bei ihm einleitete. Er schickte ein langatmiges Schreiben an den Bürgermeister. Dieser soll verschiedene Legitimationen vorlegen, sonst wäre eine Strafe von 700.000 Euro und die Eintragung in ein internationales Schuldnerregister nötig.

Timo P. ist skeptisch gegenüber staatlichen Behörden – bezieht aber Hartz IV

Der Dohnaer Bürgermeister Ralf Müller (54, CDU) erhielt das wirre Drohschreiben.
Der Dohnaer Bürgermeister Ralf Müller (54, CDU) erhielt das wirre Drohschreiben.  © Daniel Schäger/Imago

"Es ging allein darum, eine Art Absicherung zu schaffen", so Timo P. "Weil es den Verdacht gibt, dass es sich bei der Stadt Dohna um ein gewerbliches Unternehmen handelt."

Weit weniger ausgeprägt ist die Skepsis gegenüber staatlichen Behörden beim Hartz-IV-Bezug seit zwei Jahren, wie auch die Richterin verwundert feststellte. "Sie haben versucht, den Herrn Müller zu etwas zu zwingen", so die Juristin.

"Solche Personen wie Sie torpedieren unser Rechtssystem. Sie sind uneinsichtig und müssen auch wirklich Konsequenzen tragen."

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Urteil: 750 Euro Strafe.

Titelfoto: Bildmontage: Steve Schuster & Daniel Schäger/Imago

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