Verbotene Werbung im Wahlkampf: OB-Kandidat vor Gericht
Görlitz - Die Stichwahl liegt schon acht Wochen zurück. Im Mai unterlag AfD-Politiker Sebastian Wippel (43) gegen den amtierenden Oberbürgermeister Octavian Ursu (58, CDU). Trotzdem war der Wahlkampf des Kommissars am Montag noch mal Thema im Landgericht Görlitz.
Denn in seiner Kampagne warb Wippel für einen Vergnügungspark am Berzdorfer See. Unweit von "Görliwood" sollte ein "Movie Park" entstehen.
Garniert wurden Flyer und Werbung im Internet mit einem Foto, das den Eingang des künftigen Parks samt Logo zeigen soll. Erstellt wurde das Bild durch eine KI. So weit, so simpel.
Aber: Einen "Movie Park" gibt es schon. In Bottrop. Der Freizeitpark besteht seit 30 Jahren.
Der Betreiber in Nordrhein-Westfalen verbat sich derlei politische Vereinnahmung, sah Unternehmens- und Kennzeichenrechte verletzt und forderte die Unterlassung.
Sebastian Wippel soll "Movie Park" von seiner Webseite entfernen
Dem gab das Landgericht bereits im April statt. Doch Wippel legte Beschwerde gegen die Entscheidung ein.
Und so wurde am Montag erneut verhandelt, wobei der Politiker aber nicht vor Ort war.
Dessen Anwalt argumentierte, es gäbe für den Park keinen Namensschutz. Die Richterin aber sah durchaus eine Beeinträchtigung, denn die Abbildung "ähnelt dem in Bottrop im Wesentlichen".
Letztlich einigten sich beide Seiten auf einen Vergleich, was ein Urteil unnötig macht. Demnach entfernt Wippel den "Movie Park" auf seiner Internetseite. Frist: bis kommenden Montag.
Das Thema dürfte sich ohnehin erledigt haben. Wippel hatte die Wahl ja verloren ...
Titelfoto: picture alliance/dpa

