Vor Gericht verloren: Anwohnerin muss Grundstück wegen Braunkohle abgeben

Boxberg/Oberlausitz - Eine Anwohnerin ist mit einem Antrag gegen den Braunkohletagebau in Nochten (Landkreis Görlitz) gescheitert.

Der Braunkohletagebau in Nochten soll erweitert werden. (Archivfoto)
Der Braunkohletagebau in Nochten soll erweitert werden. (Archivfoto)  © DPA/Robert Michael

Mit dem Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts wird der Frau damit zum 1. Januar 2026 ein 5000 Quadratmeter großes Waldareal - ihr Grundstück - entzogen, damit es der Energiekonzern LEAG künftig für den Braunkohletagebau nutzen darf.

Die Anwohnerin hatte im Oktober 2024 beim Gericht einen Antrag eingereicht, in dem sie argumentierte, dass der Tagebau sowohl mit dem Klimaschutzgesetz als auch mit dem verfassungsrechtlichen Gebot des Klimaschutzes nicht vereinbar sei.

Wie das Oberverwaltungsgericht am Dienstag mitteilte, waren diese Argumente nicht überzeugend und der Antrag wurde deshalb abgelehnt.

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Das Gericht begründete seinen Entschluss mit der bereits bestehenden Rechtsgrundlage für den Braunkohle-Ausstieg, wonach die Kraftwerke in Boxberg und Schwarze Pumpe (Landkreis Spree-Neiße) erst Ende 2038 vom Netz genommen werden sollen.

Aus Nochten gewonnene Braunkohle wird dabei in diesen beiden Kraftwerken verarbeitet, eine ausreichende Alternative gibt es für die beiden Kraftwerke nach Auffassung des Gerichts nicht.

Aus diesem Grund überwiegt laut Gerichtsbeschluss "das öffentliche Interesse an der uneingeschränkten Aufrechterhaltung der Stromversorgung" durch die beiden Kraftwerke gegenüber den Interessen der Anwohnerin.

Titelfoto: DPA/Robert Michael

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