Vorbestrafter Pädophilen-Rentner hat's wieder gemacht: Gericht ließ ihn auf Bewährung laufen

Meißen - Er pfiff auf die Anweisungen der Justiz und beging neue Straftaten. Nun saß Olaf M. (50) wieder auf der Anklagebank. Diesmal in Meißen. Der EU-Rentner bekam Bewährung!

Olaf M. (50) saß bereits fünf Jahre wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in Haft.
Olaf M. (50) saß bereits fünf Jahre wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in Haft.  © Peter Schulze

Einst saß Olaf M. fünf Jahre in Haft wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern. Im Knast wurde seinerzeit ein Handy voll Kinderporno-Bilder bei ihm gefunden. Deshalb saß er sieben Monate länger.

Hinter Gittern lernte er Jörg M. (55) kennen. Ebenfalls ein Kinderschänder, der lange einsaß. Als beide wieder draußen waren, sollten sie sich über Jahre von Kindern unter 16 Jahren fernhalten.

Diese Anweisung schlugen beide in den Wind: Sie nannten ihren YouTube-Kanal "Lustige Pinsel", stellten "Reise"-Videos ein, Olaf nannte sich "Mauzi005" und beide hatten so prompt wieder Kontakt zu Kindern. Jörg missbrauchte gar einen Neunjährigen. Dafür wurde er erst jüngst zu weiteren vier Jahren und acht Monaten Haft verurteilt.

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Zusätzlich versuchte Olaf M., einem Häftling eine DVD in den Knast zu schmuggeln. Inhalt: 162 Kinderpornos. Getarnt war der Brief als Anwaltspost.

Deswegen gab es Bewährung für den Täter

"Lustige Pinsel": Die beiden Kinderschänder betrieben gemeinsam einen YouTube-Kanal.
"Lustige Pinsel": Die beiden Kinderschänder betrieben gemeinsam einen YouTube-Kanal.  © Screenshot/YouTube

Er habe bei der DVD auf "Anweisung" gehandelt, weil er "Anerkennung" gesucht habe, sagte Olaf im Prozess. Die Treffen mit den Kindern seien "zufällig" und die "Neugier auf das Verbotene" gewesen.

Die Staatsanwältin forderte drei Jahre und sechs Monate Haft für ihn. Das Urteil fiel anders aus: zwei Jahre. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Unter anderem, weil Olaf M. inzwischen schon mehr als 80 Therapietermine hinter sich hat.

Er verließ das Gericht als freier Mann. Vorerst. Denn die Staatsanwaltschaft legte inzwischen Berufung gegen das Urteil ein.

Titelfoto: Peter Schulze

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