Dreiste Diebin beklaut alte Dame (94) - Knast!

Zwickau - Wie dreist ist das denn? Weil sie schnell zu Geld kommen wollte, erleichterte Marcela D. (41) eine körperlich beeinträchtigte Rentnerin (94) um 25.000 Euro in deren Wohnung! Vor dem Zwickauer Amtsgericht kassierte der Langfinger am Dienstag dafür die Quittung.

Marcela D. (41) musste sich am Dienstag vor Gericht verantworten.
Marcela D. (41) musste sich am Dienstag vor Gericht verantworten.  © Sven Gleisberg

Marcela D. verschaffte sich zusammen mit ihrer Schwägerin am frühen Nachmittag des 11. Mai 2024 Zutritt in die Wohnung einer betagten Dame in Werdau.

Laut Angaben des Opfers überrumpelten beide Frauen die Rentnerin. Das Opfer kann sich nur per Rollator fortbewegen und ist gehörlos.

Im Wohnzimmer suchten die beiden die Schränke nach Wertsachen ab - und wurden fündig.

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Sie klauten "aus deren Wohnzimmerschrank in mehreren Briefumschlägen verpacktes Bargeld in einer Gesamthöhe von 25.000 Euro", so die Staatsanwaltschaft. Danach verschwanden die Diebe genauso schnell, wie sie gekommen waren.

Das Geld sollte genutzt werden, um die angeblich herzkranke Mutter in Rumänien zu besuchen.

Diebin ist Justiz bekannt

Außenansicht des Amtsgerichts Zwickau
Außenansicht des Amtsgerichts Zwickau  © Sven Gleisberg

Zu Beginn der Verhandlung gab es einen Deal: Falls Marcela D. die Tat gesteht, würde sie eine Freiheitsstrafe von maximal einem Jahr und zehn Monaten ohne Bewährung erwarten. Darauf ließ sich die Rumänin ein.

"Ja, ich war in dem Haus, ich will mich entschuldigen", ließ sie durch ihre Dolmetscherin mitteilen. Gegen die Komplizin läuft ein gesondertes Verfahren.

Für die Justiz ist Marcela D. keine Unbekannte: Sie hat bereits drei Vorstrafen wegen Diebstahlsdelikten. Überdies sitzt sie bereits in der JVA Nürnberg.

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Der Grund hierfür ist wenig verwunderlich: Sie stahl einer ähnlich betagten Person eine wertvolle Halskette.

Am Ende wurde die Gewohnheits-Diebin zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten ohne Bewährung verurteilt.

Richter Heiko Eisenreich (58) wurde bei der Urteilsbegründung deutlich: "Eine 94 Jahre alte, taubstumme, an den Rollator gebundene Frau derart skrupellos zu beklauen - das ist eigentlich nicht zu toppen!"

Titelfoto: Fotomontage: Sven Gleisberg (2)

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