Horror während Langstreckenflug: 15-Jährige von Sitznachbar vergewaltigt

Zürich (Schweiz) - Grauenhafter Vorfall auf einem Flug von Mumbai nach Zürich: Eine 15-Jährige wurde von ihrem Sitznachbar vergewaltigt! Der Mann wurde mittlerweile verurteilt.

Der Vorfall ereignete sich in einer Maschine von Swiss Air Lines.
Der Vorfall ereignete sich in einer Maschine von Swiss Air Lines.  © Salvatore Di Nolfi/KEYSTONE/dpa

Wie das Schweizer Portal "Blick" unter Berufung auf die "NZZ" berichtet, soll die Jugendliche laut Anklage in dem Airbus A330 am 17. März eingeschlafen sein.

Der 44-jährige indische Geschäftsmann soll diesen Zustand ausgenutzt haben und sie währenddessen berührt haben.

Als die 15-Jährige nicht reagierte, führte der Mann seine Hand zum Oberschenkel seines Opfers, schließlich in die Hose und drang in ihre Vagina ein. Zudem nahm er ihre Hand und legte diese auf sein Glied.

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Weil das Mädchen laut Anklage in einen Schockzustand geriet, ließ es die widerliche Tat über sich ergehen. Die Fluggesellschaft Swiss bestätigte den Vorfall auf TAG24-Nachfrage.

Nach dem Vorfall informierte das Mädchen die Besatzung. "Unsere Crewmitglieder haben sich sofort um das Opfer gekümmert, es vom Täter separiert und auf einen anderen Platz gesetzt", heißt es von Swiss.

Prozess in der Schweiz: Angeklagter darf vorerst nicht mehr einreisen

Die Crew sei laut Airline "sensibilisiert und geschult, auffällige Situationen an Bord zu erkennen und sofort zu handeln".
Die Crew sei laut Airline "sensibilisiert und geschult, auffällige Situationen an Bord zu erkennen und sofort zu handeln".  © Andreas Arnold/dpa

Ein Kabinenmitarbeiter habe den Mann ab diesem Zeitpunkt ununterbrochen beobachtet. Zudem wurde die Polizei informiert. Der Geschäftsmann wurde nach der Landung in Zürich festgenommen, saß fünf Monate in Untersuchungshaft.

Zunächst soll er die Tat geleugnet, später aber gestanden haben. Am Dienstag fand nun der Prozess statt.

Das Gericht in Bülach (Kanton Zürich) verurteilte ihn zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten - heißt: Der 44-Jährige muss erst mal nicht ins Gefängnis. Außerdem darf er die nächsten fünf Jahre nicht mehr in die Schweiz einreisen.

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Vor Gericht ließ der Angeklagte mithilfe einer Dolmetscherin erklären: "Es ging mit mir durch!" und es tue ihm leid. Auch die Airline reagierte: "Den Täter haben wir bereits im März auf Basis des Berichts der Besatzung mit einem mehrjährigen Flugverbot belegt."

Titelfoto: Salvatore Di Nolfi/KEYSTONE/dpa

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