Kinder sexuell missbraucht? Anklage gegen ehemaligen Kita-Leiter

Von Christine Schultze

Gießen - Die Staatsanwaltschaft Gießen hat Anklage gegen einen 35-jährigen Mann erhoben, der mehrere Kinder sexuell missbraucht haben soll.

Die Staatsanwaltschaft in Gießen hat jetzt Anklage gegen den 35-Jährigen erhoben, der seit Juni 2025 in U-Haft sitzt.
Die Staatsanwaltschaft in Gießen hat jetzt Anklage gegen den 35-Jährigen erhoben, der seit Juni 2025 in U-Haft sitzt.  © Nadine Weigel/dpa

Dem nicht vorbestraften Mann werde in der 30 Seiten umfassenden Anklageschrift vorgeworfen, drei zum Tatzeitpunkt zwischen acht und zwölf Jahre alte Kinder - darunter zwei Jungen und ein Mädchen - sexuell missbraucht zu haben. Insgesamt würden ihm neun Fälle zur Last gelegt, teilte die Staatsanwaltschaft mit.

Bei dem 35-Jährigen handelt es sich um einen ehemaligen Kita-Leiter und Erzieher.

Nach aktuellem Stand der Ermittlungen lägen weiterhin keine belastbaren Hinweise darauf vor, dass der Mann Missbrauchstaten während seiner Berufsausübung in Kindergärten und anderen Einrichtungen begangen habe, bekräftigte die Staatsanwaltschaft frühere Angaben.

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Die Taten, die dem Mann in der Anklage vorgeworfen werden, sollen sich zwischen September 2016 und April 2022 in der jeweiligen Wohnung des Beschuldigten unter anderem in Gießen während Übernachtungsbesuchen ereignet haben.

Die Ermittlungen hinsichtlich zweier weiterer potenzieller Opfer dauerten noch an, hieß es.

Bei den Opfern handelt es sich um zwei Jungen und ein Mädchen im Alter von acht bis zwölf Jahren. Die Ermittlungen bezüglich zweier weiterer Kinder dauern an. (Symbolbild)
Bei den Opfern handelt es sich um zwei Jungen und ein Mädchen im Alter von acht bis zwölf Jahren. Die Ermittlungen bezüglich zweier weiterer Kinder dauern an. (Symbolbild)  © Annette Riedl/dpa

Ein mittlerweile volljähriges Missbrauchs-Opfer hatte den Mann angezeigt

Seit Juni 2025 sitzt der 35-Jährige in Untersuchungshaft. Zu den Vorwürfen hat er sich der Mitteilung zufolge bislang nicht geäußert. Gegen ihn war von einem mutmaßlichen Opfer, das mittlerweile volljährig ist, Strafanzeige erstattet worden.

Weitere Informationen teilte die Behörde nicht mit. Man wolle vor Prozessbeginn eine Beeinflussung von Zeugen vermeiden, hieß es. Auch gehe es um den Schutz von Persönlichkeitsrechten der Verfahrensbeteiligten.

Titelfoto: Annette Riedl/dpa

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