Reisepass entzogen: Darum darf ein vorbestrafter Sexualstraftäter nicht mehr nach Asien

Frankfurt am Main/Mannheim - Einem vorbestraften Sexualstraftäter aus Mannheim wurde am Flughafen in Frankfurt am Main der Reisepass abgenommen.

Der Reisepass wurde sichergestellt, um den vorbestraften Sexualstraftäter (48) an der Ausreise - insbesondere nach Asien - zu hindern. (Symbolbild)
Der Reisepass wurde sichergestellt, um den vorbestraften Sexualstraftäter (48) an der Ausreise - insbesondere nach Asien - zu hindern. (Symbolbild)  © Matthias Balk/dpa

Der 48-Jährige war auf laut eines Sprechers der Bundespolizei auf dem Weg nach Bangkok in Thailand gewesen. Aufgrund eines Warnhinweises des Bundeskriminalamtes, den Interpol den thailändischen Behörden übermittelt hatte, wurde ihm aber die Einreise verweigert.

Nach dem Rückflug und seiner Ankunft in Frankfurt am vergangenen Mittwoch hatten schließlich Bundespolizisten den Reisepass des 48-Jährigen sichergestellt.

Hintergrund des Vorgangs ist, dass der Mann im November 2019 zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren wegen schweren Missbrauchs von Kindern verurteilt worden war. Erst im Oktober dieses Jahres war er aus der Haft entlassen worden.

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Alle seine Missbrauchstaten hatte der Verurteilte dabei in Asien begangen. Deshalb hatte die Stadt Mannheim verfügt, dass der Reisepass des Mannes sichergestellt werden soll, um eine Ausreise - insbesondere nach Asien - zu verhindern. Das wurde nun am Frankfurter Flughafen umgesetzt.

Wie der Sprecher der Bundespolizei weiter mitteilte, hat die Stadt Mannheim außerdem den Geltungsbereich des Personalausweises des 48-Jährigen auf das Gebiet der Bundesrepublik beschränkt.

Titelfoto: Matthias Balk/dpa

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