14-Jähriger in Memmingen getötet: Junge kannte Verdächtigen
Von Ulf Vogler
Memmingen - Nach dem Gewaltverbrechen an einem 14-Jährigen in Memmingen ermittelt die Kripo weiterhin zu den Hintergründen der Tat.
Ein 37-Jähriger, der den Jugendlichen mutmaßlich getötet haben soll, war von Polizisten bei einem Festnahmeversuch angeschossen worden und später im Krankenhaus an seinen Verletzungen gestorben.
Nach derzeitigem Ermittlungsstand sei davon auszugehen, dass sich der 14-Jährige und der Tatverdächtige kannten, teilte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Memmingen am Abend mit. Das war bisher unklar gewesen.
Wie die Staatsanwaltschaft weiter mitteilte, starb der 14-Jährige nach dem vorläufigen Ergebnis der Obduktion durch Gewalteinwirkung im Bereich des Halses. Stichverletzungen hatte er demnach nicht erlitten.
Am Montagnachmittag fand laut Staatsanwaltschaft zudem eine Durchsuchung in einem Asylbewerberheim in Senden statt, wo der Tatverdächtige gemeldet war. Ziel der Durchsuchung sei es gewesen, mögliche Beweismittel sicherzustellen. Ob das gelang, teilte die Behörde nicht mit.
Memmingen: Tatverdächtiger konnte nicht abgeschoben werden, Polizei durchsucht Flüchtlingsheim
Die Regierung von Schwaben informierte unterdessen darüber, warum der Tatverdächtige, ein abgelehnter Asylbewerber, bislang nicht aus Deutschland abgeschoben werden konnte. Der Mann war aufgrund ungeklärter Identität in der Bundesrepublik geduldet. "Die Nationalität konnte trotz intensiver Bemühungen bis zuletzt nicht geklärt werden", sagte ein Sprecher der Bezirksregierung.
Der staatenlose Palästinenser soll aus dem von Israel besetzten Westjordanland stammen. Seit Dezember 2020 soll er in Deutschland gewesen sein, wenige Monate später soll er nach Memmingen gekommen sein. Gegen die Ablehnung des Asylstatus soll der Mann geklagt haben. Seit September 2023 sei er aber ausreisepflichtig gewesen, erläuterte Behördensprecher Philipp Höß.
Nach seinen Angaben gab es zwei Versuche, dem Mann einen Passersatz zu verschaffen. "Jedoch blieben die beiden Verfahren sowohl hinsichtlich der Palästinensischen Autonomiegebiete als auch hinsichtlich eines möglichen Herkunftslandes Jordanien erfolglos, sodass keine aufenthaltsbeendenden Maßnahmen vollzogen werden konnten."
Der Verdächtige war laut Staatsanwaltschaft zweimal in Deutschland zu Geldstrafen verurteilt worden, wegen Sachbeschädigung und unerlaubten Aufenthalts ohne Pass. Nach Angaben der Regierungsbehörde war er vor wenigen Wochen in ein Flüchtlingsheim nach Senden (Landkreis Neu-Ulm) geschickt worden.
Erstmeldung 12.41 Uhr, zuletzt aktualisiert 19.20 Uhr
Titelfoto: Stein/swd-medien/dpa

